Europäisches Beihilferecht – Grundlagenseminar

Kein Rechtsgebiet hat in den vergangenen Jahren einen solchen Bedeutungszuwachs und Dynamik erfahren wie das europäische Beihilfenrecht. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen ebenso wie wertvolle Hinweise und Erläuterungen für die Praxis!

Beschreibung

Worum geht es?

Im Alltag der Kommunen haben nur wenige Rechtsgebiete in den vergangenen Jahren eine solche Bedeutung und Dynamik erfahren wie das europäische Beihilfenrecht.

Kern des Beihilfenrechts ist das Verbot, aus öffentlichen Mitteln Leistungen zu gewähren, die bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen und hierdurch den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen können. Angesichts dieser Bandbreite der Vorgaben sind für Kommunen und kommunale Betriebe unzählige Konstellationen denkbar, in denen Leistungen aus öffentlichen Mitteln beihilferechtlich relevant sein können.

Das Seminar verbindet die Vermittlung von Grundlagenwissen mit wertvollen Hinweisen und Erläuterungen für die Praxis.

Schwerpunkte:

Rechtsgrundlagen des europäischen Beihilfenrechts

Wann liegt eine Beihilfe i. S. d. Art. 107 Abs. 1 AEUV vor?
  • Tatbestandsmerkmale
  • Rechtsprechung des EuGH
Welche Ausnahmen vom Beihilfenverbot gibt es?
  • Verordnungen und Mitteilungen der Kommission
  • Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe
  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten?
  • Notifizierungsverfahren
  • Vorgaben der AGVO
  • Welche Rechtsfolgen hat ein Verstoß gegen das Beihilfenverbot?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, zu deren Aufgabe die Begünstigung von natürlichen oder juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder deren Kontrolle gehört, wie z.B. BürgermeisterInnen, Kämmerer/Finanzverantwortliche.

MitarbeiterInnen von Rechnungsprüfungsämtern sowie von kommunalen Unternehmen.

MitarbeiterInnen von Beratungsunternehmen, die Institutionen der öffentlichen Hand beraten.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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