X-Rechnung in bestehende Prozesse der Belegprüfung integrieren

Seit dem 18. April 2020 müssen öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen (zumindest in Bezug auf den Oberschwellenbereich) empfangen und annehmen können. Das geschieht oft über Landesportale. Eine solche Lösung ist aber nicht in bestehende Verfahren der Belegprüfung integriert.

Beschreibung

Worum geht es?

Die Integration scheitert oft daran, dass einige HKR-Anbieter die erhaltenen X-Rechnungen noch nicht automatisch einbinden können. Dies ist auf Grund der geringen Anzahl an X-Rechnungen auch nicht tragisch. Die oftmals präferierte Lösung mit einem Ausdruck zu arbeiten, sollte aber geregelt sein, um Rechtssicherheit herzustellen. 

Im Seminar lernen Sie Regelungen zum Empfang elektronischer Rechnungen im XML-Format und deren weitere Verarbeitung kennen. Sie erfahren, wie Sie mit unvollständigen Rechnungen umgehen und welche Besonderheiten Sie bei der Weiterbearbeitung von X-Rechnungen beachten müssen und wie Sie dies regeln können. Ein wichtiger Bestandteil des Seminars sind die einzuführenden besonderen Kontrollmechanismen bei dieser Art der Rechnungsbearbeitung und die besonderen Herausforderungen an die Archivierung und Sicherung der X-Rechnungsoriginale.

Schwerpunkte:

  • Verfahrensanweisung X-Rechnung
  • Verarbeitung elektronischer Belege im Rechnungswesen
  • Rechtssicheres bearbeiten von X-Rechnungen
  • Selbstbewertung organisieren und durchführen
  • Interne Kontrollsysteme bei X-Rechnungen
  • Besondere Anforderungen zur Aufbewahrung von X-Rechnungen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Fach- und Führungskräfte, Projektverantwortliche für die X-Rechnung, KämmerInnen, IT‑MitarbeiterInnen

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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