Das Onlinezugangsgesetz (OZG) – Ein Einstieg! (Online-Seminar)

Im Jahr 2017 entschied der Bund die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland voranzutreiben und beschloss hierzu das Onlinezugangsgesetz (OZG). Dieses Gesetz verpflichtet die Verwaltung aller Ebenen in Deutschland eine Vielzahl von Leistungen an BürgerInnen und Unternehmen digital und möglichst medienbruchfrei anzubieten. Aber wie soll dies bis 2022 gelingen?

Beschreibung

Worum geht es?

Zunächst soll ein Einblick in die rechtlichen Grundlagen des OZG gegeben werden, der verdeutlicht, was das OZG genau fordert: 
  • Welche Leistungen sind zu digitalisieren?
  • Was ist medienbruchfrei?
  • Wo wird bereits etwas digitalisiert?
Im Anschluss wird geklärt, wo weitere Informationen zu dem Thema gefunden werden können, was es mit der Nachnutzung von Leistungen Anderer auf sich hat und was das Land Niedersachsen plant. 

Des Weiteren wird ein kurzer Einblick gegeben werden, wie die Projektplanung eines Digitalisierungsprojektes aussieht, sofern sich eine Behörde entscheidet eine Leistung selbst digitalisieren zu wollen.

Schwerpunkte:

Rechtliche Grundlagen des OZG

Projektmanagement in IT-Projekten

Ausgewählte Praxisprobleme in der kommunalen Praxis:                 

  • Welche Leistungen sind zu digitalisieren?
  • Bis wann müssen Leistungen digital angeboten werden?
  • Welchen Umfang muss eine Digitalisierung haben, um dem OZG zu genügen?
  • Welche Alternative zu einer Eigenentwicklung gibt es?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

VerwaltungsmitarbeiterInnen, die mit der Ausgestaltung von Websites in Kommunen betraut sind.
MitarbeiterInnen in Pressestellen oder in der IT-Beschaffung.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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