Qualifiziertes Personal wird immer knapper! Es gilt also ebenso neue MitarbeiterInnen im Wettstreit mit anderen Arbeitgebern zu gewinnen und das vorhandene Personal langfristig zu binden. Das ist eine strategische Aufgabe, auch und gerade für die Führungsebene!
Zu einer entsprechenden Personalplanung gehört die sachgerechte und angemessene Eingruppierung sowohl nach dem TVöD für die Beschäftigten als auch nach beamtenrechtlichen Vorschriften für die BeamtInnen dazu.
Beschreibung
Worum geht es?
Alle Städte stehen vor der Herausforderung, in schwierigen finanziellen Zeiten die steigende Nachfrage nach gut ausgebildeten und motivierten MitarbeiterInnen abdecken zu müssen. Besonders im technischen Bereich ist der Arbeitsmarkt quasi leergefegt; oft werden anderswo Gehälter gezahlt, die für Kommunen nur schwer darstellbar sind. Kleine und mittlere Kommunen stehen zusätzlich in Konkurrenz mit größeren Behörden, die allein schon durch die Vielzahl an Stellen eine vermeintlich bessere Karriere garantieren.
Das Seminar wird verdeutlichen, dass systematische Stellenbeschreibungen und -bewertungen für alle Beteiligten Klarheit schaffen und vor allem den Beschäftigten Sicherheit geben. Und es gibt sehr wohl Ermessenspielräume, die genutzt werden können.
Schwerpunkte:
- Grundsätze des Eingruppierungsrechtes
- Erstellen einer Stellenbeschreibung und –bewertung auf Antrag oder von Amts wegen
- Was ist ein Arbeitsvorgang und was gehört zu den Zusammenhangstätigkeiten?
- Ermittlung von Zeitanteilen für die einzelnen Arbeitsvorgänge
- Abstimmung der Stellenbeschreibung mit der oder den Vorgesetzten
- Erstellen der Arbeitsplatzbewertung
- Darstellung des Ermessensspielraumes
- Vor- und Nachteile einer Stellenbewertungskommission
- Erläuterung der Stellenbewertung gegenüber der Stelleninhaberin bzw dem Stelleninhaber
- Gesonderte Erläuterung der Stelleninhalte und der Eingruppierung gegenüber der Kommunalaufsicht
- Die Stellenbeschreibung als Organisationsinstrument
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte, MitarbeiterInnen und Mitglieder von Personalräten, die für die Personalgewinnung und die Personalauswahl zuständig sind, oder daran mitarbeiten.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.