Informations- und Beteiligungsrechte von EinwohnerInnen und BürgerInnen

In diesem Seminar soll der rechtliche Rahmen der EinwohnerInnen- und BürgerInnenbeteiligung sowie die dazugehörigen Informationsansprüche vermittelt werden.

Beschreibung

Worum geht es?

Die allgemeine Forderung nach „mehr Einwohner- und Bürgerbeteiligung“ führt zu einem Anstieg von Informationsansprüchen – tatsächlichen oder vermeintlichen – und von unterschiedlichsten Formen der EinwohnerInnenbeteiligung. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kennt eine Vielzahl von entsprechenden Instrumenten, mit denen EinwohnerInnen und BürgerInnen am Entscheidungsprozess der Kommune teilnehmen und mitwirken können.

Für die entsprechenden Stellen ist es daher von besonderer Bedeutung, das Recht der Einwohner- und Bürgerbeteiligung zu kennen.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind NICHT Teil dieser Veranstaltung, sondern werden in einem gesonderten Seminar behandelt.

Schwerpunkte:

  • Einwohnerbeteiligung (Einwohnerantrag, Anregung und Beschwerden, Einwohnerbefragung)
  • Weitere Informationsrechte
  • Entsprechende Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Das Seminar richtet sich an Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Gremienbetreuung befasst sind und/oder sich häufiger mit Informations- oder Mitwirkungsbegehren von BürgerInnen auseinandersetzen müssen.

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der gültigen Fassung bereit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

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