Die NKomVG-Novelle 2021 – und weitere bevorstehende Änderungen des NKomVG (§§ 64 und 182) (Online-Seminar)

Im Oktober 2021 werden die umfassenden Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts beschlossen, die zum 1. November 2021 in Kraft treten.
 

„Nach der Novelle ist vor der Novelle“ – die Fraktionen von SPD und CDU haben ein neues Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes eingebracht, das insbesondere Änderungen in den §§ 64, 182 NKomVG vorsieht. Auch diese Änderungen werden in diesem Seminar dargestellt.

Beschreibung

Worum geht es?

In diesem Seminar werden die bereits beschlossenen und die bevorstehenden Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ausführlich dargestellt. Gleichzeitig werden die Auswirkungen dieser Novelle auf die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung behandelt.

Schwerpunkte:

  • Rechtssicherheit im Bereich der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten
  • der Verkündung von Rechtsvorschriften
  • der Einwohnerbefragung
  • der Bildung von Fraktionen und Gruppen

Weitere Regelungen, insbesondere:
  • Katalog Bürgerbegehren
  • Kostenschätzung
  • Konkurrierende Bürgerentscheide
  • d´Hondt bei der Ausschussbildung
  • Antragsruhestand
  • Gleitzeitregelung

Weitere Novelle des NKomVG
  • Änderungen des § 64 NKomVG – hybride Videositzung außerhalb der epidemischen Lage
  • Fortgeltung des § 182 Abs. 1 und Abs. 2 NKomVG

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

HauptverwaltungsbeamtInnen, DezernentInnen

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit dem Kommunalrecht in Berührung kommen

MitarbeiterInnen im Ratsbüro

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der gültigen Fassung bereit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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