Weitere Änderungen des NKomVG – die neuen Regelungen der §§ 64 und 182 NKomVG (Online-Seminar)

Im Oktober 2021 wurden die umfassenden Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts beschlossen, die zum 1. November 2021 in Kraft treten.

„Nach der Novelle ist vor der Novelle“ – die Fraktionen von SPD und CDU haben ein neues Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes eingebracht, das insbesondere Änderungen in den §§ 64, 182 NKomVG vorsieht. 

In diesem zweistündigen Seminar geht es nur um diese jüngsten Änderungen!

Beschreibung

Worum geht es?

In diesem Seminar werden nur die bevorstehenden Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nach dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU im Landtag ausführlich dargestellt.

Schwerpunkte:

Weitere Novelle des NKomVG
  • Änderungen des § 64 NKomVG – hybride Videositzung außerhalb der epidemischen Lage
  • Fortgeltung des § 182 Abs. 1 und Abs. 2 NKomVG

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

HauptverwaltungsbeamtInnen, DezernentInnen

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit dem Kommunalrecht in Berührung kommen

MitarbeiterInnen im Ratsbüro

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der gültigen Fassung bereit.

Dieses Seminar wendet sich an TeilnehmerInnen, die am ersten Seminar zur NKomVG-Novelle (vierstündig) bereits teilgenommen haben oder nur an den jüngsten Änderungen interessiert sind.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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