Öffentlich-rechtliche und insbesondere städtebauliche Verträge bieten ein großes Gestaltungspotenzial, das oft völlig unterschätzt wird. Mit Hilfe solcher Verträge lassen sich unterschiedliche politische Interessen ebenso „unter einen Hut bringen“, wie auch Widerstände von BürgerInnen überwinden, bzw. integrieren. Dadurch werden langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden.
Das Seminar wendet sich exklusiv an BürgermeisterInnen, Verwaltungsvorstände und Fachbereichsleitungen.
Beschreibung
Worum geht es?
Als besondere Form des Verwaltungshandelns ist der öffentlich-rechtliche Vertrag aus der kommunalen Praxis nicht wegzudenken. Denn gegenüber dem weniger flexiblen Verwaltungsakt ist die Verwaltung mit ihm in der Lage auch komplexesten Interessenlagen gerecht zu werden. Mit anderen Worten: Der öffentlich-rechtliche Vertrag hat erhebliches kommunalpolitisches Steuerungspotenzial.
Dabei befindet sich die Kommune nicht nur in einem politischen, sondern auch einem rechtlichen Spannungsfeld. Es geht um Vertragsfreiheit einerseits, um öffentlich-rechtliche Bindungen andererseits. Mit einem privatwirtschaftlich organisierten Marktteilnehmer sollen Projekte lösungsorientiert realisiert werden, gleichzeitig aber müssen die kommunalen Interessen gewahrt bleiben. Besondere Bedeutung kommt bei Investitionsvorhaben den städtebaulichen Verträgen zu. Ihre gängigsten Vertragstypen sind im Baugesetzbuch ausdrücklich, aber nicht abschließend normiert. Zu Ihnen hat sich eine umfangreiche Judikatur der Verwaltungsgerichte entwickelt.
Das Seminar nimmt aber nicht nur den Vorhabenträger in den Blick. Es geht auch darum, wie sich mit öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen die Belange von Bürgerinitiativen und projektkritischen Nachbarn integrieren lassen.
Anhand beispielhafter Praxisfälle wird das politische Steuerungspotential öffentlich-rechtlicher Verträge im Allgemeinen und städtebaulicher Verträge im Besonderen analysiert.
Mit seiner kommunalpolitischen Schwerpunktsetzung wendet sich das Seminar in erster Linie an Hauptverwaltungsbeamte, leitende Beamte und führende Verwaltungsmitarbeiter.
Schwerpunkte:
- Kommunale Interessenwahrnehmung: Vertragsfreiheit und öffentlich-rechtliche Bindungen
- Öffentlichkeit und Akzeptanz: Kommunalpolitische Einbindung von Bürgerinitiativen und projektkritischen Nachbarn
- Grundlegende Anforderungen an öffentlich-rechtliche Verträge
- Städtebauliche Vertragstypen im Einzelnen:
- Rahmenvertrag
- Kostenübernahmevertrag
- Erschließungsvertrag
- Folgekostenvertrag
- Durchführungsvertrag
- Wie die Verwaltung arbeiten sollte: Vorschläge zur praxisgerechten Vertragsgestaltung
- Fehlerfolgen