Update zu § 182 NKomVG (Online Seminar)

Nach einer weiteren Novelle des Niedersächsischen vom 07. Dezember 2021 hat der Niedersächsische Landtag den § 182 Abs. 1 NKomVG ergänzt, so dass § 182 Abs. 2 bis 4 NKomVG wieder anwendbar ist.

Beschreibung

Worum geht es?

In diesem Seminar werden die Änderungen des § 182 Abs. 1 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie die Folgen für die Arbeit in den kommunalen Gremien dargestellt. 

Das Seminar vermittelt auch die Inhalte der einzelnen Verfahrenserleichterungen der Krisenvorschrift, insbesondere das Umlaufverfahren (§ 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG) sowie die (hybride) Videokonferenz (§ 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG)

Schwerpunkte:

  • Videokonferenz nach § 182 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 NKomVG
  • Umlaufverfahren nach § 182 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 NKomVG
  • Entsprechende Änderungen im NKomVG

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Das Seminar richtet sich an all jene Führungskräfte, die regelmäßig an Sitzungen von Ratsgremien teilnehmen, bzw. die Sitzungen inhaltlich vorbereiten müssen, sowie an die MitarbeiterInnen in den Ratsbüros.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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