Die Prüfung digitaler Barrierefreiheit – Tools und Methoden zur Überprüfung von Websites

Seit Mai 2019 bestehen in Deutschland neue Anforderungen an die Barrierefreiheit von (Web)Anwendungen, die auf europäischen Richtlinien beruhen. Um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit einer Website beurteilen und verbessern zu können, ist eine Prüfung auf BITV-Konformität notwendig. Thema dieses Seminars sollen daher konkrete Tools und Methoden sein, die dabei zum Einsatz kommen können.

Beschreibung

Worum geht es?

Zunächst soll ein kurzer Überblick über die allgemeinen Richtlinien der Barrierefreiheit von Webanwendungen (WCAG 2.1) gegeben werden, um die Grundsätze barrierefreier IT zu verstehen. 

Anschließend erfolgt eine Einführung in verschiedene Arten von Barrierefreiheitsprüfungen sowie eine einfache Methode zur schnellen Selbsteinschätzung der Barrierefreiheit einer Website. Das Hauptaugenmerk soll dabei auf der praktischen Vorstellung von speziellen Prüfwerkzeugen liegen.
 

Schwerpunkte:

  • Grundsätze und Richtlinien der digitalen Barrierefreiheit (nur Überblick)
  • Testverfahren zur Selbsteinschätzung der Barrierefreiheit
  • Prüfwerkzeuge

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen, die mit der Entwicklung oder dem Testen von (Web)Anwendungen betraut sind. Grundlegende BITV-Kenntnisse sind von Vorteil.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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