Der Tourismusbeitrag – Nachkalkulation für 2020

„Alle Jahre wieder“ werden durch das zuständige Ministerium die Richtsätze für vorangegangene Jahre veröffentlicht. Diese bilden die Grundlage dafür, dass die Nachkalkulation erstellt werden kann.

Beschreibung

Worum geht es?

In diesem Seminar geht es darum, die rückwirkende Satzungsänderung gemäß der Richtsatzsammlung 2020 zu erläutern und zu erarbeiten, um so die Veranlagungslücke für 2020 schließen zu können.

Den TeilnehmerInnen werden dabei die notwendigen Daten und Tools (Excel) zur Verfügung gestellt.

Schwerpunkte:

1.       Gewinnsätze
  • Einpflegen der veröffentlichten Richtsätze 2020 in die Anlage zur Satzung.
  • Einpflegen der Gewinnsätze für Betriebsarten ohne Richtsätze

2.     Vorteilssätze
  • Vorteilssätze-Anpassung mit bereits ermittelten Umsatzdaten
  • Vorteilssätze-Anpassung vor Feststellung der Umsatzdaten (vereinfacht)

3.     Beitragskalkulation
  • Aufwand-Veranschlagung: Merkpunkte für evtl. Aufwand-Minderung
  • Neuberechnung der Messbetragssumme
  • Beitragssatz-Berechnung

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Tourismusbeitragserhebung befasst sind.

Dieses Seminar steht ausschließlich MitarbeiterInnen aus Kommunen und kommunalen Betrieben offen!

Was ist noch wichtig?

Folgende Unterlagen sollten, soweit vorhanden, mitgebracht werden: KAG-Kommentar (Rosenzweig/Freese; Driehaus), Satzung der eigenen Kommune.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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