Die Vollstreckung von Leistungsbescheiden

Geld regiert die Welt – und damit auch die Kommunen. Wesentliche Einnahmequellen sind Steuern, Gebühren und Beiträge. Doch nicht immer zahlen die SchuldnerInnen pünktlich, manchmal sogar überhaupt nicht. Dann gilt es, die Abgaben beizutreiben. Das scheint in vielen Fällen Routine zu sein. Doch immer wieder lauern Fallen. Man muss sich fragen: Ist mein Bescheid rechtssicher formuliert? Wer ist die richtige Adressatin oder der richtige Adressat? Wer vollstreckt auf welche Weise? Was tue ich, wenn SchuldnerInnen insolvent sind? Welche Rechtsbehelfe können SchuldnerInnen einlegen?

Beschreibung

Worum geht es?

Leistungsbescheide werden in Niedersachsen nach dem Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) vollstreckt. Die verschiedenen Stufen vom Erlass des Leistungsbescheides bis zur zwangsweisen Beitreibung werden dargestellt. Dabei wird erörtert, wie die Kommune sich im Insolvenzfall verhält. Außerdem geht es um Rechtsbehelfe der SchuldnerInnen; dabei kann neuerdings sogar der Widerspruch wieder eine Rolle spielen, vor allem aber der einstweilige Rechtsschutz und das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die unterschiedlichen Konstellationen sollen anhand von praktischen Fällen vorgestellt werden.

Schwerpunkte:

  • Der wirksame Leistungsbescheid
  • Die Vollstreckungsvoraussetzungen bei Geldforderungen
  • Vollstreckungshilfe und „Vollstreckungspersonal“
  • Pfändung von Sachen, Pfändung von Forderungen, Pfändung in das unbewegliche Vermögen
  • Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach dem NVwVG

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit Maßnahmen der Vollstreckung befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
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