„Zwangsmittel haben Beugecharakter“ heißt es so schön im Verwaltungsrecht. Aber was bedeutet das eigentlich? Häufig wird der Begründung von Zwangsmittelandrohungen in Bescheiden keine große Bedeutung beigemessen. Die Anwendung von Zwangsmitteln kann jedoch im Verfahrensverlauf eine wesentliche Rolle spielen. Knifflig wird es nämlich dann, wenn der Verwaltungsakt nicht befolgt wird. Dann sind die Verfahrensschritte nach dem NPOG maßgeblich. Sie können sogar die Hauptrolle spielen, wenn es gar nicht mehr um den ursprünglichen Verwaltungsakt, sondern nur noch um die Vollstreckung geht.
Beschreibung
Worum geht es?
Die Vollstreckung der Verwaltungsakte, die – wie das Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz bestimmt – auf die Herausgabe einer Sache oder eine sonstige Handlung oder Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, sind nach dem NPOG zu vollstrecken. Das wirft bisweilen Fragen auf: Muss ich ein Zwangsmittel androhen? Wenn ja, welches? Was muss ich bei den unterschiedlichen Zwangsmitteln beachten? Schließlich haben die Adressatinnen und Adressaten der Verwaltungsakte die Möglichkeit, um Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen beim Verwaltungsgericht nachzusuchen. Wie man sich dabei als Rechtsanwenderin oder Rechtsanwender sicher verhält, soll in dem Seminar dargestellt werden.
Schwerpunkte:
- Voraussetzungen für die Vollstreckung nach dem NPOG
- Das gestufte Vollstreckungsverfahren (Vollstreckbarer Verwaltungsakt, Androhung des Zwangsmittels, Anwendung des Zwangsmittels) oder „sofortiger Vollzug“
- Arten von Zwangsmitteln und ihre Besonderheiten
- Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach dem NPOG
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit Maßnahmen der Vollstreckung befasst sind.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit dem NPOG zu tun haben.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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