Typische Fehler beim Abschluss städtebaulicher Verträge

Der Abschluss städtebaulicher Verträge ist mittlerweile übliche Praxis in den Kommunen, gleichwohl unterlaufen immer wieder Fehler, die oft beim öffentlichen Auftraggeber „hängenbleiben“.

Beschreibung

Worum geht es?

Städtebauliche Verträge werden immer häufiger als ein Gestaltungselement städtischen Handlens eingesetzt. Sie bieten viele Vorteile, z.B. dadurch, dass die Lasten der Erschließung auf den Maßnahmeträger abgewälzt, Kosten und Personalkapazitäten in der Verwaltung eingespart werden können.

Andererseits lauern auch Gefahren: das Vertragswerk kann Lücken aufweisen, die die privaten Vertragspartner auszunutzen suchen, der Kontrollaufwand wird unterschätzt, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Leider ist es häufig so, dass auch Fehler, die durch das Verhalten der privaten Vertragspartner veranlasst werden, dennoch der Kommune angelastet wird. Denn die Kommune ist gemäß Artikel 20. Abs 3 Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden. Daher ist es um so wichtiger, zulässige Vertragsinhalte ebenso im Blick zu behalten wie zeitliche Abläufe und die zu beachtenden Formvorschriften.

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

HauptverwaltungsbeamtInnen und KämmerInnen
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die an Städtebaulichen Verträgen beteiligt sind

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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