Die Versorgungansprüche von BürgermeisterInnen und WahlbeamtInnen – und Personen, die es werden wollen!

Dieses Seminar wird sowohl für BürgermeisterInnen als auch WahlbeamtInnen angeboten. Es ist aber auch für Personen interessant, die erwägen, ob sie sich auf ein Wahlamt bewerben wollen. Die Themenpalette reicht vom Beginn der Versorgungsansprüche über den evtl. Versorgungsausgleich bis hin zu Möglichkeiten und Grenzen des Hinzuverdienens während des Ruhestandes.

Beschreibung

Worum geht es?

„Plötzlich“ droht der Ruhestand. Oder der nächste Wahltermin naht und man möchte wissen, wie hoch die Versorgungsansprüche bis dahin sind oder nach einer weiteren Amtszeit. Oder man überlegt, BürgermeisterIn oder WahlbeamtIn werden zu wollen, weiß aber nicht, was das für die spätere Versorgung bedeutet, wenn man bislang LebenszeitbeamtIn oder tarifbeschäftigt ist.

Es werden Fragen zum Versorgungsrecht aufgegriffen, die das Entstehen der Versorgungsansprüche, die Voraussetzungen und die Höhe des Ruhegehalts betreffen sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Hinzuverdienstes. Darüber hinaus werden die Themen Dienstunfähigkeit, Altersgeld und Versorgungsausgleich angesprochen. 

Die Dozenten stehen Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung, und zwar ausdrücklich auch nach dem Seminar für die individuelle Beratung.

Schwerpunkte:

  • Entstehung des Anspruchs auf Ruhegehalt
  • Höhe des Ruhegehalts
  • Ruhegehaltsanspruch und Rücktritt bzw. Abwahl
  • Hinzuverdienstregelungen
  • Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
  • Altersgeld
  • Versorgungsausgleich

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

BürgermeisterInnen
WahlbeamtInnen

Was ist noch wichtig?

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen mailen, die wir dann umgehend an die DozentInnen weiterleiten werden.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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