Ausgewählte und aktuelle Fragen zum Ausbaubeitragsrecht

Es geht um die aktuelle Rechtsprechung des OVG Lüneburg zum Ausbaubeitragsrecht. Die neuere Rechtsprechung gibt dabei einen guten Überblick über dieses Rechtsgebiet. Anhand ausgewählter Themen aus diesen Entscheidungen soll ein Ein- und Überblick vermittelt werden.

Beschreibung

Worum geht es?

Nach der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 22.7.2020 (10 ME 129/20), wonach finanzschwache Kommunen wohl weiterhin Ausbaubeiträge erheben müssen, bleibt dieses Rechtsgebiet aktuell! Das Gericht war inzwischen noch mehrfach mit der Materie befasst. 

Zwar gibt es möglicherweise eine Landtagsinitiative, die Gesetzesgrundlage in der Weise zu ändern, dass auch finanzschwache Kommunen verzichten „dürften“; ob tatsächlich, bzw. wann das geschehen könnte, ist jedoch unklar.

Schwerpunkte:

Folgende Entscheidungen werden behandelt
  • OVG Lüneburg, Urteil vom 19.02.2020 - 9 LB 132/17
  • OVG Lüneburg, Urteil vom 26.05.2020 - 9 LC 121/18
  • OVG Lüneburg, Urteil vom 24.08.2020 - 9 LB 146/17
  • OVG Lüneburg, Urteil vom 18.01.2022 – 9 LA 122/20
  • OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.01.2022 – 9 LA 132/20

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

HauptverwaltungsbeamtInnen und KämmerInnen
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit Ausbaubeiträgen befasst sind

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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