Bestattungsrechtliche Anforderungen an Waldfriedhöfe in Niedersachsen

Die Beisetzung der Urne mit der Asche einer verstorbenen Person auf einem Waldfriedhof erfreut sich steigenden Beliebtheit. Dazu mag die nicht erforderliche Grabpflege ebenso beitragen wie die beruhigende Ausstrahlung des Waldes. Die große Nachfrage nach dieser Art der Bestattung erklärt die zunehmende Anzahl von Waldfriedhöfen, die in Konkurrenz zu den herkömmlichen Friedhöfen treten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den Anforderungen, unter denen die Errichtung und der Betrieb von Waldfriedhöfen in Niedersachsen möglich ist.

Beschreibung

Worum geht es?

Das für die Rechtslage in Niedersachsen maßgebliche Bestattungsgesetz schreibt für die Beisetzung von Urnen mit der Asche verstorbener Personen zwingend die Friedhofspflicht vor, von der es nur eine Ausnahme in Form der Seebestattung im niedersächsischen Küstengewässer gibt. Weiter wird im Gesetz die Friedhofsträgerschaft festgelegt und bestimmt, unter welchen Vorgaben ein Friedhof errichtet und betrieben werden darf. Regelungen bestehen auch in Bezug auf die Verantwortlichkeiten, die Friedhofsgebühren, die Friedhofssatzung, den Gesundheitsschutz und den Schutz von Boden und Wasser. 

Für die Kommunen ist damit eine Fülle anspruchsvoller Aufgaben verbunden, denen sie gerecht werden müssen. Alle damit zusammenhängenden Fragestellungen werden in diesem Seminar ausführlich erörtert und exemplarisch dargestellt. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der TeilnehmerInnen behandelt.

Schwerpunkte:

  • Welche gesetzlichen Merkmale sind für einen Friedhof maßgeblich?
  • Welche Bedeutung hat das Waldgesetz für einen Waldfriedhof?
  • Wer kann Träger eines Waldfriedhofs in Niedersachen sein?
  • Welche Besonderheiten gelten in gemeindefreien Gebieten?
  • Sind private Waldfriedhöfe zulässig?
  • Ist der private Betrieb eines Waldfriedhofs möglich?
  • Welche Verantwortlichkeiten gelten für Träger und Betreiber von Waldfriedhöfen?
  • Welche Anforderungen bestehen an die Waldfriedhofssatzung?
  • Welche Mindestruhezeiten sind auf einem Waldfriedhof vorzusehen?
  • Ist die Umbettung einer Urne von einem Waldfriedhof zulässig?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Rechts-, Ordnungs- und Friedhofsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Thomas Horn

Ministerialrat a. D. Dr. iur. Thomas Horn, Studium an der Universität Hannover, Promotion an der Universität Mannheim. Langjährig im Niedersächsischen Sozialministerium u. a. zuständig für das Bestattungsrecht. Autor des Kommentars zum Bestattungsgesetz Niedersachsen, der im Kohlhammer Verlag erschienen ist (3., neubearb. Auflage, 264 Seiten, 46 EUR).

Kommende Termine

Termin:
11.06.2024, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Thomas Horn
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR
Termin:
10.12.2024, 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Thomas Horn
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR

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