Das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) – Kommunale Sicherstel-lungsverpflichtung zur Verlegung geeigneter Netzinfrastrukturen für ein Netz mit sehr hoher Kapazität in Neubaugebieten

Ist Ihnen bewusst, dass im Zweifel die Kommune den Breitbandausbau in Neubaugebieten sicherstellen muss? Telekommunikationsunternehmen sind dazu nicht mehr verpflichtet! Im Seminar erfahren Sie, worauf es ankommt.

Beschreibung

Worum geht es?

Grundsätzlich sollen bei Bedarf Synergien durch Mitverlegungen in koordinierten Baumaßnahmen mit gerechter Kostenaufteilung und Mitnutzungen vorhandener Infrastrukturen mit angemessenen Miet- oder Pachtkosten genutzt werden, um den Breitbandausbau kostengünstig und schneller voranzubringen. Sie als Kommune haben es in der Praxis anzuwenden und umzusetzen.

Das Seminar beschäftigt sich mit der Frage, wie Kommunen dieser Verpflichtung nachkommen können. Das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (BZNB) zeigt Lösungen auf und berät Kommunen und andere Baulastträger bei der Umsetzung der Sicherstellungsverpflichtung.

Schwerpunkte:

  • Umsetzung der Sicherstellungsverpflichtung für dieKommune
  • Projektbekanntmachung – Veröffentlichung der Maßnahme
  • Aufforderung der TKU per Markterkundungsverfahren (MEV)
  • Vorgehensweisen bei Absage bzw. Zusage der TKU
  • Ausführungsplanung – Bauausführung – Abnahme
  • Durchführung einer Grobplanung mit Darstellung in GIS-Plänen
  • Durchführung einer Massenermittlung und Kostenschätzung
  • Aufzeigen von Fördermöglichkeiten bei kostenaufwendiger Anbindung des Neubaugebietes
  • Aufzeigen von Mitnutzungsmöglichkeiten von vorhandenen oder geplanten geförderten Infrastrukturen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen kommunaler Bauämter und öffentlicher Straßenbaulastträger sowie aus Wirtschaftsförderung und private Erschließungsträger für Neubaugebiete.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


Bitte warten Sie einen Moment, wir verarbeiten Ihre Anfrage.