Das Seminar klärt die wichtigsten Fragen zum Recht der Kindertagesbetreuung. Es stellt das NKiTaG vor, inklusive der wesentlichen Veränderungen zum bisherigen KiTaG. Hierbei wird in die komplexe Thematik der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen eingeführt und dabei auch grundsätzliche Aspekte der Finanzierungstruktur erläutert. Ebenso werden Themen wie die bedarfsgerechte Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz und die Finanzierung der Investitionen in den Kita-Ausbau angesprochen.
Beschreibung
Worum geht es?
Das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und die entsprechende Durchführungsverordnung (DVO-NKiTaG) sind zum 01. August 2021 in Kraft getreten. Das NKiTaG hat das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) ersetzt und den Bereich ganz neu strukturiert. Die Schwerpunkte der Neufassung sind:
- Verbindlicher Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen
- Gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege
- Fortschreibung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
- Erweiterung des Berufszugangs
- Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe
Über das Haushaltsbegleitgesetz 2022 wurde § 11 Abs. 7 NKiTaG neu eingefügt. Damit kann das Landesjugendamt seit dem 01.01.2022 im Einzelfall auf Antrag des Trägers der Kindertagesstätte Ausnahmen vom strengen Fachkräftegebot zulassen.
Schwerpunkte:
Der Aufbau des Seminars klärt die folgenden Fragen und orientiert sich dabei vornehmlich an der Struktur des NKiTaG:
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Was ist eine Kindertagesstätte (KiTa)?
Wieviel Kitas gibt es in Niedersachsen?
Welche Standards und Vorgaben gibt‘s für die Kindertagesbetreuung?
Was bedeutet Kindertagespflege?
Wer hat Anspruch auf die Kindertagesbetreuung?
Wer ist zuständig für die Kindertagesbetreuung?
Wer finanziert die Kindertagesbetreuung und wie funktioniert das?
Was bedeutet Kita – Bedarfsplanung?
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Das Seminar richtet sich in der Hauptsache an EinsteigerInnen, die in der Kommunalverwaltung oder in Kindertagesstätten mit der Planung und Abwicklung sowie der Abrechnung der Kindertagesbetreuung betraut sind.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.