Für die in kommunalen Ordnungsdiensten eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für deren Vorgesetzte, ist es häufig schwierig zu beurteilen, welche Möglichkeiten sie für ein Einschreiten haben und welche nicht. Was ist eigentlich ein Verwaltungsakt? Was versteht man unter Gefahrenabwehr? Welche Befugnisse haben Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamte? Was unterscheidet eine Ordnungswidrigkeit von einer Straftat? Und wie arbeiten Verwaltungsbehörden und Polizei zusammen?
Beschreibung
Worum geht es?
Den in kommunalen Ordnungsdiensten eingesetzten Beschäftigten und deren Vorgesetzten sollen rechtliche Grundlagen des Handelns einer kommunalen Verwaltungsbehörde im Bereich der Gefahrenabwehr vermittelt werden. Dabei sollen ausschließlich die für die Tätigkeit relevanten Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts, des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts vorgestellt werden.
Schwerpunkte:
- Grundbegriffe des Allgemeinen Verwaltungsrechts: Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Anhörung
- Einschreiten nach dem Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG): Generalklausel, Standardmaßnahmen, Zwangsmittel
- Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltungsbehörde
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die für den kommunalen Ordnungsdienst zuständig, bzw. dort eingesetzt sind.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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