Windenergie – Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

Der Windenergie an Land kommt eine zentrale Rolle für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und für das Erreichen der Klimaschutzziele zu.

2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und weitere fachgesetzliche Änderungen beschlossen.

Mit den Neuregelungen sollen u. a. die Ausweisung der erforderlichen Flächen beschleunigt, die Planungsverfahren deutlich vereinfacht und es soll im Vergleich zur bisherigen planungsrechtlichen Zulassung (Privilegierung im Außenbereich) ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden.

Beschreibung

Worum geht es?

Das Gesetzespaket besteht aus mehreren Bausteinen:

In einem Windenergieflächenbedarfsgesetz werden die verbindlichen Flächenziele festgelegt. Geregelt werden ein Gesamtziel Ende 2032 und ein Zwischenziel 2026. Die Verteilung der Ziele berücksichtigt unterschiedliche Potenziale in den Ländern für den Ausbau der Windenergie an Land, stellt aber auch sicher, dass jedes Land einen angemessenen Beitrag zum 2 Prozent Gesamtziel leistet. Die Länder können ihre Ziele entweder selbst erfüllen oder auf nachfolgende Planungsebenen - insbesondere die Bauleitplanung - herunterbrechen.

Zur Umsetzung der Flächenziele werden die Länder und Kommunen in die Pflicht genommen: Die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes werden durch Änderung des BauGB in die Systematik des Planungsrechts integriert. Hier werden zum einen die Rechtsfolgen einer Verfehlung der Flächenziele geregelt; in diesem Fall sollen Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum privilegiert zulässig sein. Diese Rechtsfolge tritt entweder auf Landesebene ein oder allein in der betroffenen Kommune/Planungsregion, wenn das Land seine Ziele auf diese Planungsebenen heruntergebrochen hat. Zum anderen wird die Planung durch die Verknüpfung mit der Erreichung der Flächenziele deutlich vereinfacht werden. Ein weiteres Anliegen ist es, die komplexen methodischen Anforderungen wie etwa der sog. „Substanzrechtsprechung“ durch die Bindung an die Flächenziele abzulösen.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land erfolgen flankierend Änderungen u. a. im Raumordnungsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz und im Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Schwerpunkte:

  • Vorstellung der Neuregelungen und Auswirkungen auf die Praxis
  • Vorstellung der flankierenden Neuregelungen im Raumordnungs-, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht
  • Rechtsfolgen bei Erfüllung der Flächenziele
  • Rechtsfolgen bei Verfehlung der Flächenziele
  • Umgang mit landesrechtlichen Abstandsregelungen
  • Umgang mit bestehenden Plänen (Überleitungsrecht)

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte sowie MitarbeiterInnen aus allen mit dem Öffentlichen Baurecht befassten planerischen und technischen Verwaltungseinheiten einschließlich der Rechtsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


Bitte warten Sie einen Moment, wir verarbeiten Ihre Anfrage.