Baurecht und Klimaschutz – konkurrierende Bereiche? Was können Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität beitragen?

Mit seinem „Klimaschutzgesetz-Beschluss“ hat das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2021 einen „Jahrhundert-Beschluss“ veröffentlicht. Das Gericht erklärte das Bundesklimaschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig, weil es für den Zeitraum nach 2030 die CO²-Minderungslasten nicht hinreichend deutlich festschreibe. Quasi nebenbei etablierte das Gericht zudem den Fakt, dass das Grundgesetz den Staat schon heute zu einem wirksamen Klimaschutz verpflichtet.

Doch welche Möglichkeiten haben Kommunen, einen Beitrag auf dem Weg in die klimaneutrale Zukunft zu leisten?

Beschreibung

Worum geht es?

Das Seminar will eine Antwort auf diese Frage geben und aufzeigen, wie der Klimaschutz „vor der eigenen Haustür“ vorangebracht werden kann. Kommunen, die sich dieser Aufgabe stellen wollen, stoßen dabei auf Widerstände und ein scheinbar undurchdringbares „Dickicht“ aus Vorschriften, Verboten, gesetzgeberischen Ermutigungen und Förderprogrammen.

Durch dieses Dickicht einen baurechtlichen Weg zu schlagen, ist Ziel des Seminars: ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und einer Untersuchung ihrer praktischen Folgen für die Kommunen widmet sich die Veranstaltung den rechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz im BauGB und den Landesbauordnungen am Beispiel von Niedersachsen und NRW.
 
Die Bedeutung und korrekte Gewichtung der Klimaschutzbelange in der kommunalen Bauleitplanung wird ebenso besprochen, wie konkrete und rechtssichere Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten mit dem Ziel des Klimaschutzes in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Hierbei stehen die Schaffung planerischer Voraussetzungen für Erneuerbare Energien-Anlagen wie Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) im Fokus. Darüber hinaus können städtebauliche Verträge ein geeignetes Instrument zur Verankerung oder Absicherung von Klimaschutz-Maßnahmen sein; auch hierzu wird das Seminar einen Überblick bieten. Schließlich werden mögliche Klimaschutzmaßnahmen im besonderen Städtebaurecht besprochen.

Das Seminar versteht sich nicht zuletzt als Forum, in dem bisherige unterschiedliche Erfahrungen in den jeweiligen Kommunen im Rahmen der Veranstaltung ausgetauscht werden können.

Schwerpunkte:


  • Vorstellung des „Klimaschutz-Beschlusses“ des BVerfG und seiner Auswirkung auf die kommunale Bauleitplanung – erste Reaktionen anderer Gerichte
  • Klimaschutz in der Abwägung bei der Aufstellung von Bauleitplänen – verändertes Gewicht nach der Entscheidung des BVerfG?
  • Bauleitplanerische Darstellungen und Festsetzungen mit Klimaschutzbezug – Möglichkeiten und Grenzen
  • Rechtssichere Planung von Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen
  • Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen mit Klimaschutzbezug auf Bundes- und Landesebene, z.B. in der Landesbauordnung Niedersachsen die „Solardachpflicht“ in § 32a LBauO
  • Klimaschutz in städtebaulichen Verträgen
  • Klimaschutz im besonderen Städtebaurecht: Klimaschutzbezogene Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen; Fördermöglichkeiten
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Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit (städte)baulichen Fragestellungen befasst sind.

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit dem Klimaschutz in ihrer Kommune befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Stellen Sie gern Ihre Fragen im Vorfeld des Seminars. Ihr Dozent wird dann im Seminar an geeigneter Stelle darauf eingehen.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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