Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

In diesem Seminar werden die rechtlichen Voraussetzungen und die aktuellen Probleme zum Thema Bürgerbegehren / Bürgerentscheid vermittelt.

Beschreibung

Worum geht es?

Seit Langem weist das NKomVG (bzw. früher die NGO) plebiszitäre Elemente auf. In praktisch jeder Ratsperiode wird mit entsprechenden Novellierungen „experimentiert“. Tendenziell strebt der Gesetzgeber eine Erleichterung von Bürgerbeteiligungsformen an, insbesondere auch bei den beiden formalen Instrumenten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Das hat in den vergangenen Jahren zu steigenden Zahlen geführt.

In vielen Kommunen wurden bereits Bürgerbegehren durchgeführt. Dieses direkt-demokratische Element des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts bringt nicht nur politische Herausforderungen mit sich, sondern führt auch rechtlich immer wieder zu Schwierigkeiten.

Schwerpunkte:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
  • Verfahren und Voraussetzungen
  • Zuständigkeiten
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Ratsbürgerentscheid

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungs- und Fachkräfte, die häufig mit kommunalrechtlichen Fragen befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der gültigen Fassung bereit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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