Der sog. „Kommunalanteil“ beim Tourismus- und beim Gästebeitrag

„Wer die turnusmäßige Kalkulation für den Gästebeitrag und / oder den Tourismusbeitrag zu erstellen hat, steht vor der Aufgabe, den sog. „Kommunalanteil“ zu ermitteln. In dem zweiteiligen Seminar geht es dabei insbesondere auch um den Unterschied zwischen „Benutzung“ und „wirtschaftlichen Vorteilen“ bei den beiden verschiedenen Beitragskalkulationen.

Beschreibung

Worum geht es?

Hier scheinen angesichts der Gesetzeslage zu §§ 9 und 10 NKAG sowie der veröffentlichten Rechtsprechung nicht nur intime Geheimnisse, sondern auch hohe Risiken für die Rechtswirksamkeit der jeweils betroffenen Beitragssatzung zu liegen. Den Lösungsweg aus dringlichen Rätselfragen soll dieses Seminar zeigen, geleitet von einem bundesweit kommunalberatenden Satzungs- und Kalkulationsgutachter, Prozessbevollmächtigen und Gesetzeskommentator auf dem Spezialgebiet der tourismusbezogenen Beiträge.

 Das Seminar ist zweiteilig angelegt, damit Sie nach der Grundlagenvermittlung die Situation in Ihrer Gemeinde reflektieren und dann am zweiten Tag gezielte Fragestellungen einfließen lassen können.

Schwerpunkte:

1. Kalkulationsschema

    1.1 Aufwand-Ermittlung

    1.2 Deckungsmittel-Summierung/-Anteile

    1.3 Satzberechnung incl. Vorteilseinheiten-Summierung

2. Der „Kommunalanteil“ beim Gästebeitrag

    2.1 „Allgemeine“ Vorteile aus persönlicher Nutzungsmöglichkeit

    2.1 Besondere, aber beitrags(-teil-)befreite Vorteile aus persönlicher Nutzungsmöglichkeit

    2.3 Die neuesten Anforderungen der Rechtsprechung an die örtl. Daten-/Parameter-Ermittlung

3. Der „Kommunalanteil“ beim Tourismusbeitrag

    3.1 „Allgemeine“ wirtschaftliche Vorteile aus dem örtl. Tourismus

    3.2 Parameter und Methodik der Berechnung dieser Vorteile

    3.3 (Teil-)Berücksichtigung des Gästebeitrag-Kommunalanteils in der Aufwand-Kalkulation

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Sachbearbeiter/innen im kommunalen Haushalts- und Finanzwesen

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Tourismus- und/oder Gästebeitragserhebung befasst sind.

Dieses Seminar steht ausschließlich MitarbeiterInnen aus Kommunen und kommunalen Betrieben offen!

Was ist noch wichtig?

Folgende Unterlagen sollten, soweit vorhanden, bereitgehalten werden: KAG-Kommentar (Rosenzweig/Freese; Driehaus), Satzungen der eigenen Kommune.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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