Wie müssen Kommunen mit Hinweisgebern („Whistleblowern“) umgehen?

Die „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (2018/0106 COD) garantiert künftig einerseits Hinweisgebern, sogenannten „Whistleblowern“, die Verstöße melden wollen, mehr Schutz und verpflichtet dabei andererseits öffentliche und private Organisationen, also auch Kommunen, dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Das Seminar gibt einen Überblick darüber, wer betroffen ist und wie die rechtssichere Umsetzung zu erfolgen hat. Dabei wird insbesondere auch das zu beachtende Datenschutzrecht im Kontext des Whistleblowings näher beleuchtet.

Beschreibung

Worum geht es?

Nach der "Whistleblower-Richtlinie" sind sämtliche Unternehmen der Privatwirtschaft ab 50 Angestellten oder mit einem Umsatz in Höhe von min. 10 Mio. Euro/Jahr sowie Kommunen ab 10.000 Einwohnern verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal einzurichten und zu betreiben.

Der am 13.04.2022 veröffentlichte Entwurf des nationales Hinweisgeberschutzgesetzes wird voraussichtlich noch dieses Jahr verabschiedet und die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Dabei werden auch handfeste Sanktionen in Form von Bußgeldern für all diejenigen in Aussicht gestellt, die der Pflicht zur Einrichtung eines Meldekanals nicht nachkommen. Insofern besteht bereits jetzt Anlass, sich mit den eigenen Strukturen auseinanderzusetzen und zu klären, ob diese den Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzes genügen.

Das Seminar informiert praxistauglich und kompakt über die Verpflichtungen aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz und zeigt insbesondere auf, wie Kommunen diese Anforderungen im Unternehmensalltag ressourcenschonend und effizient unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben umsetzen können.

  • Rechtlicher Rahmen des Entwurfs des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
  • Meldewege und Verfahren
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen an das Hinweisgebersystem
  • Drohende Sanktionen bei fehlender Umsetzung
  • Bearbeitung von Meldungen
Darüber hinaus sollen Lösungswege aufgezeigt und konkrete Fragen aus dem TeilnehmerInnenkreis beantwortet werden.

Schwerpunkte:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen zur Umsetzung der "Whistleblower-Richtlinie"
  • Anforderungen an die Kommunen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Praxistipps zur Erstellung eines ordnungsgemäßen Hinweisgebersystem unter Beachtung der Datenschutzgrundsätze

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Fach- und Führungskräfte, die vor der Herausforderung der Implementierung eines Hinweisgebersystems stehen

MitarbeiterInnen von Beschwerdestellen

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit HinweisgeberInnen in Berührung kommen können.

MitarbeiterInnen, die mit der Öffentlichkeitsarbeit betraut sind

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Stefan Bischoff

Dr. Stefan Bischoff ist Rechtsanwalt bei „Wolter – Hoppenberg Rechtsanwälte“. Er ist im Bereich Energie und Digitales tätig und berät in allen Fragen, wenn es um die Bereiche Energiewende, Smart-City, E-Mobilität oder Digitalisierung geht.

Franziska Kohl

Franziska Theodora Kohl ist Rechtsanwältin bei „Wolter – Hoppenberg Rechtsanwälte“ und berät und vertritt öffentliche und private Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie im Kommunalwirtschaftsrecht.

Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Unterstützung der öffentlichen sowie privaten Mandanten bei der Einführung, Zertifizierung und Evaluierung von Compliance-Management-Systemen sowie bei der Durchführung vorbereitender Organisationsanalysen.

Kommende Termine

Termin:
02.09.2024, 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Stefan Bischoff
Franziska Kohl
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 200,00 EUR
Andere: 300,00 EUR

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