Personalrat und Datenschutz im Gleichklang mit der DSGVO

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 ist umstritten, ob der Personalrat als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes gilt oder allein der Dienstherr.

Das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt – kurz „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“, ist am 18. Juni 2021 in Kraft getreten. In diesem Gesetz, dass diesbezüglich auch die öffentliche Personalräte betrifft, geht es um die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Personalrat.

In diesem Seminar gewinnen Sie einen aktuellen Überblick und Praxistipps, wie man mit dem Thema Datenschutz und Personalrat in Bezug auf Verwaltungsbeschäftigte umgehen sollte.

Beschreibung

Worum geht es?

Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Personalrats bei der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten war nach Inkrafttreten der DSGVO stark umstritten und wurde zuletzt auch vom BAG ausdrücklich offengelassen (BAG, Beschluss vom 9.04.2019, Az. 1 ABR 51/17).

In der praktischen Alltagsarbeit zeigt sich, dass die Neuregelung des § 79a BetrVG zwar hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Einordnung des Personalrates und der Befugnisse Klarheiten geschaffen hat, aber zugleich sind Folgefragen offen. Es wäre begrüßenswert gewesen, wenn der Gesetzgeber die Bereiche der Zusammenarbeit spezifiziert hätte, so vor allem im Bereich der Auskunftsansprüche, der Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, der technischen und organisatorischen Maßnahmen oder der Datenschutzfolgeabschätzung. Es bleiben viele Spielräume für die Praxis.

Hier setzt das Seminar an: Nach der Vermittlung von Grundlagen, die für das Verständnis von allgemeinen datenschutzrechtlichen Fragen unabdingbar sind, werden anhand von konkreten praktischen Fragestellungen (rechtliche) Hinweise und Tipps gegeben.

Schwerpunkte:

   I.         Datenschutz und Personalrat

  • neue Aufgaben und Pflichten des Personalrats
  • Zusammenwirken von Datenschutz und Personalvertretungsgesetz
  • Kontrollrechte und Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten
  • Auswirkungen der DSGVO auf Dienstvereinbarungen

    II.         Kurze Einführung in das Datenschutzrecht

  • Anwendungsbereich der DSGVO
  • Begriff der personenbezogenen Daten
  • Datenschutzgrundsätze
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Informationspflichten
  • Rolle der Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Auftragsverarbeitungen
  • Betroffenenrechte
  • Löschkonzept
  • Datenpannen
                                       
     III.         Ausgewählte Praxisprobleme

  • Kontrollrechte des Datenschutzbeauftragten ggü. dem Personalrat-
  • Möglichkeiten einer Zusammenarbeit
  • Informationspflichtenerfüllung nach der DSGVO durch den Personalrat
  • Datenschutzrechtliche und technische Verantwortung im Personalratsbereich
  • Datenschutzrecht und Dienstvereinbarungen. Woraus ist zu achten?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte sowie MitarbeiterInnen aus dem Personalbereich, Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Mitglieder von Personalvertretung.

Was ist noch wichtig?

Stellen Sie gern Ihre Fragen im Vorfeld des Seminars. Ihr Dozent wird dann im Seminar an geeigneter Stelle darauf eingehen.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe

Rechtsanwalt Jürgen Toppe ist langjähriger interner und externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutz-Auditor (TÜV) sowie Lehrbeauftragter an der Fachhochschule SüdWestfalen.

Kommende Termine

Termin:
27.11.2024, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR

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