Die novellierte Heizkostenverordnung – neue Vermieterpflichten

Bereits seit dem 1. Januar 2022 sind Vermieter verpflichtet, den Mietern monatlich(!) den Verbrauch an Raumwärme und für Warmwasser mitzuteilen – auch im Hochsommer! Und ab dem 1. Dezember 2022 müssen neu eingebaute Erfassungsgeräte „smart-meter-fähig“ sein.

Darüber hinaus müssen die nach wie vor zahlreich verwendeten Verdunster bis
Ende 2026 gegen "smart-meter-fähige“ Geräte ausgetauscht sein.

Diese Problematik betrifft nicht nur die Vermietung von Wohnraum, sondern auch gewerbliche Mietverhältnisse, wozu z.B. die Vermietung von Räumen an freie KiTa-Träger zählt!

Beschreibung

Worum geht es?

Egal, ob es um Wohnraum oder gewerblich genutzte Objekte (wie z.B. Räume, in denen freie Träger KiTas betreiben) geht: der Vermieter muss seit dem 1. Januar 2022 jeden Monat, auch im Hochsommer, dem Mieter den Verbrauch an Raumwärme und Warmwasser in Kilowattstunden mitteilen. Und das, obwohl fernablesbare Heizkostenverteiler gar keine Kilowattstunden anzeigen und Warmwasser seit Jahrzehnten in Kubikmetern abgerechnet wird. Neben dieser unterjährigen Verbrauchsinformation, der „UVI“, muss der Verbrauch des Mieters allmonatlich mit dem „normierten“ Durchschnittsnutzer verglichen werden, den es aber zurzeit gar nicht gibt. Zusätzlichen Aufwand verursacht ab kommendem Januar die Jahresabrechnung: der Vermieter muss dann den Mieter z.B. über erhobene Zölle unterrichten und die zurückliegenden Heizungsverbräuche graphisch darstellen.

Kleine Fehler gehen so rasch ins Geld: Der Mieter hat das Recht, bei falscher Geräteausstattung seine Heizkosten um 3% zu kürzen; bei unterlassener „UVI“ nochmals um 3%. Und wenn es völlig ungünstig läuft, dann darf der Mieter sogar um 21% kürzen.

Schwerpunkte:

  • Rechtsgrundlage, Zweck und Geltung der HeizkostenV
  • Eichrecht für Geräte und deren förmliche Inbetriebnahme
  • Neuregelungen des § 5
  • Informationspflichten nach § 6a
  • Datenschutz nach § 6b
  • Kürzungsrecht des Mieters
  • Zusätzlich erhalten Sie Praxistipps, Hinweise und Gestaltungsvorschläge, z.B. für Graphiken

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die für die Vermietung und Verwaltung gemeindeeigener Wohnungen verantwortlich sind.

Führungskräfte und MitarbeiterInnen kommunaler Wohnungsbauunternehmen.

MitarbeiterInnen, die bei Ihren Aufgaben Betriebskostenabrechnungen nachprüfen müssen, z.B. Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen für Asylbewerber

Was ist noch wichtig?

Sie erhalten per Download ein rund 50-seitiges Tagungsskript, welches Ihnen ermöglicht, nach dem Seminar einzelne Punkte zu vertiefen.

Die Teilnahme am Seminar wird für Sie bequemer, wenn Sie die §§ 556, 556a und 560 BGB und die Heizkostenverordnung zur Hand haben. Sie können diese Texte aber auch kostenlos über die Internetseite » https://www.gesetze-im-intemet.de « herunterladen und ausdrucken.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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