Aktuelle Regelungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Planungsrecht

Das sog. Herbstpaket der Bundesregierung sieht zahlreiche Regelungen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung vor und enthält aus aktuellem Anlass auch Maßnahmen im Bereich des Planungsrechts, um der Energiekrise schnell und effektiv entgegenzutreten. Dies gilt auch für das Bauplanungs- und das Raumordnungsrecht.

Beschreibung

Worum geht es?

Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen Planungsprozesse moderner und effizienter ausgestaltet werden, indem u. a. Beteiligungsverfahren weiter digitalisiert werden, der Verwaltungsaufwand bei Planungen soll weiter reduziert werden und Planungsverfahren sollen weiter flexibilisiert werden. In energierechtlicher Hinsicht zielen die Maßnahmen darauf ab, die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Planungsrecht mit sofortiger Wirkung zu verbessern. In dem Seminar sollen die Neuregelungen vorgestellt und ihre Auswirkungen auf die Praxis diskutiert werden.

Schwerpunkte:

  • Die sog. „Kleine BauGB-Novelle“ zur Beschleunigung von Planungsverfahren
  • Änderungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Biogasanlagen: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
  • Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingun-gen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht (Anlagen zur Herstel-lung und Speicherung von Wasserstoff im Zusammenhang mit Windenergie-anlagen; Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen auf Tagebaufolgeflächen)
  • Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte sowie MitarbeiterInnen aus allen mit dem Öffentlichen Baurecht befassten planerischen und technischen Verwaltungseinheiten einschließlich der Rechtsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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