Die Kalkulation von Kurabgaben, Fremdenverkehrsabgaben und Tourismusbeiträgen

In Gemeinden, die als Erholungsgebiete oder Kurorte anerkannt sind und der Erholung und Entspannung dienen, ist es möglich, eine Kur- und/oder Fremdenverkehrsabgabe zu erheben. Mit den Einnahmen werden die Einrichtungen finanziert, die zu Kur- und Erholungszwecken dienen. Die Kalkulation dieser Abgaben stellt die Kommunen vor große Herausforderungen.

Beschreibung

Worum geht es?

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes die Kurabgaben und Fremdenverkehrsbeiträge berechnen. Insbesondere werden der Umgang mit Tagesgästen, dem öffentlichen Anteil und den Saisonzeiten erläutert. Dabei werden außerdem spezifisch niedersächsische Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile berücksichtigt, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können. Weiterhin werden Fragen von Umsatz- und Vorsteuer berücksichtigt.

Schwerpunkte:

  • Kurabgabe – Kurtaxe – Gästebeitrag
  • Fremdenverkehrsbeitrag – Tourismusbeitrag
  • Öffentlicher Anteil
  • Erhebungsgrundlagen
  • Touristische Einrichtungen
  • Tagesgäste
  • Kostenerfassung
  • Umgang mit geplanten Investitionen
  • Berücksichtigung der Umsatz- und Vorsteuer
  • Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
  • Übungen zur Kalkulation von Kurabgaben/Kurtaxen und Fremdenverkehrsbeiträgen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen von Kommunalverwaltungen und Kurbetrieben, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Berechnung von Kurabgaben/Kurtaxen und Fremdenverkehrsbeiträgen aneignen wollen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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