Betreiberverantwortung im Gebäudemanagement – die neue GEFMA-Richtlinie 190

Das Thema Betreiberverantwortung ist seit einigen Jahren angesichts verheerender Unglücke in Gebäuden (z. B. Einsturz Eissporthalle Bad Reichenhall, Flughafenbrand Düsseldorf, Legionellenprobleme) vermehrt in den Fokus gerückt und gewinnt im Gebäudemanagement weiter an Bedeutung.

In diesem Seminar steht die Vorstellung der neuen Richtlinie GEFMA 190 (German facility management association) aus dem Jahr 2022 im Mittelpunkt.

Beschreibung

Worum geht es?

Durch den ordnungsgemäßen Betrieb von Gebäuden und baulichen Anlagen müssen im Grundgesetz garantierte Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum geschützt werden. In den letzten Jahren kamen andere Schutzzwecke hinzu: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, von Umwelt, Klima, und Ressourcen einschließen.

Das Thema „Betreiberverantwortung” nach GEFMA 190 sollte im Bewusstsein eines professionellen Facility Managements verankert sein. Die Komplexität dieser Aufgabe wird immer größer, die Anforderungen durch Gesetz und Rechtsprechung steigen ständig und verschärfen die mit dem Gebäudebetrieb verbundenen Haftungsrisiken.

Das Seminar konzentriert sich auf die Vorstellung und inhaltliche Erläuterung der neuen GEFMA 190 aus dem Jahr 2022. Im Seminar werden die wesentlichen Änderungen und geschärften Ansichten der GEFMA zu diesem Thema dargestellt und anhand von praktischen kommunalen Beispielen erläutert.

Schwerpunkte:

  1. Inhalte und Struktur der GEFMA 190 neu 2022
    - Was hat sich verändert?
    - Schnittstelle Arbeitsschutz und Betreiberpflichten
    - Übersicht über die relevanten Regelwerke - Wechselwirkung Unternehmen und Person

  2. Diskussion zum Umgang bei kommunalen Problemlagen

  3. Erläuterung von praktischen Beispielen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Fach- und Führungskräfte in Kommunen, die für das kommunale Gebäudemanagement zuständig sind und/oder Betreiberverantwortung für Gebäude übernehmen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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