Die Prüfung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (WiBe) und Wirt-schaftlichkeitsanalysen

Investitionen und wirtschaftliche Betätigung spielen in Kommunen eine zentrale Bedeutung bei der langfristigen Sicherung der Aufgabenerfüllung.


Aktuell werden jedoch die Folgekosten kommunaler Investitionen oftmals falsch oder gar nicht betrachtet, was eigentlich gegen die jeweilige Haushaltsordnung verstößt. Ebenso sind Wirtschaftlichkeitsanalysen erforderlich, wenn Kommunen sich wirtschaftlich betätigen.

Beschreibung

Worum geht es?

Investitionen bedürfen wegen der gesonderten Ausweisung in den Haushaltsplänen nicht nur im Falle einer geplanten Kreditgenehmigung einer Prüfung von Seiten der Aufsichtsbehörden. Die TeilnehmerInnen des Seminars erlernen die methodische und praktische Bedeutung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Investitionsrechnun-gen sowie deren Bewertung und Prüfung. Anhand von Beispielen werden Plausibili-tätsdefizite und Knackpunkte der Prüfung kommunaler Wirtschaftlichkeitsbetrachtun-gen betrachtet. Darüber hinaus werden weitere Wirtschaftsberechnungen aus den Bereichen Beschaffung und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung sowie deren Prüfung thematisiert.

Schwerpunkte:

  • Rechtliche und methodische Grundlagen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Bauspezifische Grundlagen (DIN, HOAI)
  • Darstellung der Investitionen im Haushaltsplan
  • Risikobetrachtungen
  • Plausibilitätsprüfung
  • Folgekosten von Investitionen
  • Praxisnahe Übungen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen aus Rechnungsprüfungsämtern sowie aus der Kommunalaufsicht

MitarbeiterInnen, die mit der Prüfung von Haushaltsplänen und kommunalen Investitionsrechnungen betraut sind.

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zum Seminar einen Taschenrechner bereit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.



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