Personalkosten-Kalkulation in der Kindertagesstätte

Bei der Festlegung von KiTa-Gebühren müssen auch die Personalkosten mit einfließen. Doch wie erfasst man diese? Welche dürfen berücksichtigt werden? Dieses Kompaktseminar gibt Ihnen Antworten auf derlei Fragen!

Beschreibung

Worum geht es?

Für die Betreuung von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen erheben die Kommunen Elternbeiträge. Jedoch gibt es in der Kalkulation der Elternbeiträge erhebliche Unsicherheiten, welche Kostenpositionen überhaupt berücksichtigt werden dürfen. Zudem ist unklar, ob die erfassten Kosten in kompletter Höhe ansetzbar sind. Insbesondere für die Personalkosten stellen sich häufig folgende Fragen:

  • Dürfen die Personalkosten des gesamten pädagogischen Personals in Ansatz gebracht wer- den?
  • Wie lassen sich die Personalkosten in die Bereiche Krippe, Kindergarten, gemischte Gruppe aufteilen?
  • Betrachte ich ausschließlich die Kosten der Vergangenheit oder wage ich den Blick in die Zukunft?
  • Wie gehe ich mit erhaltenen Zuschüssen zu den Personalkosten um?
  • Sind die Personalkosten der Technischen Kräfte und der Wirtschaftskräfte ansetzbar?
  • Wie werden geplante Neueinstellungen berücksichtigt?

Schwerpunkte:

  • Rechtsgrundlagen des Kita-Gesetzes
  • ansatzfähige Personalkosten
  • Übungsaufgaben zur Berechnung der Personalkosten

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Leitungskräfte und MitarbeiterInnen der Haupt-, Kämmerei-, Sozial- und Jugendämter der Kommunen.

Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie MitarbeiterInnen der Rechnungsprüfungsämter

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie einen Taschenrechner bereit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

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