Grundlagen des SGB II – Bürgergeld – Einsteigerseminar für neue MitarbeiterInnen der Leistungssachbearbeitung in Sozialämtern und Jobcentern

Die Leistungssachbearbeitung im Sozialbereich ist eine herausfordernde Aufgabe – sowohl fachlich, rechtlich, aber auch menschlich! Besonders für „Neulinge“, seien es QuereinsteigerInnen von außerhalb der Verwaltung oder aber auch „Verwaltungsausgebildete“, die lange in anderen Verwendungen tätig waren, geht es darum, rasch Grundlagen kennenzulernen.

Beschreibung

Worum geht es?

Bei diesem Seminar handelt es sich um einen „Crash-Kurs“, der den TeilnehmerInnen, die neu in der Materie des Sozialrechts sind, einen kompakten Einstieg zu verschaffen. Es bietet die notwendige Orientierung, um sich im Dschungel der rechtlichen Problemstellungen zurechtzufinden.

Auch die Veränderungen durch das „neue“ Bürgergeld sind Gegenstand des Seminars!

Schwerpunkte:

Tag 1:
  • Grundlagen des SGB II
  • Zuständigkeiten
  • Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft
  • Abgrenzung zu anderen Leistungen, insbesondere des SGB XII (IV. Kapitel)
  • Regelbedarf, Mehrbedarf und Kosten für Unterkunft und Heizung
  • abweichende Erbringung von Leistungen
  • Mitwirkungspflichten nach dem SGB I und dem SGB II



Tag 2:

  • Einkommensberechnung nach dem SGB II
    • Bereinigung von Einkünften nach den verschiedenen Einkommensarten
  • Berücksichtigung von Vermögen
    • Vermögensfreibeträge
    • Was darf nicht angerechnet werden
  • Horizontale Bedarfsanteilsmethode
  • Sanktionen – was geht noch?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

QuereinsteigerInnen aus anderen Berufsfeldern, die in der Leistungssachbearbeitung SGB II – Bürgergeld – eingesetzt sind.

Verwaltungsfachangestellte, die nach längerer Verwendung in anderen Verwaltungsbereichen in der Leistungssachbearbeitung SGB II – Bürgergeld – eingesetzt sind.

AußendienstmitarbeiterInnen, die Überprüfungen im Rahmen des SGB II vornehmen sollen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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