Betriebskosten von Wohnungen: rechtssicher vereinbaren, abrechnen und prüfen

Kommunen können sowohl in der Rolle des Vermieters als auch des Mieters von Wohn- oder Gewerberäumen sein. So gilt es also Betriebskosten einerseits wirksam zu vereinbaren und abzurechnen, sie andererseits prüfen zu können. Das ist ein komplexes Unterfangen, das zudem ständigen Neuerungen unterliegt.

Neben der Vermittlung von Grundlagen weist das Seminar auf Fallstricke und neueste Entwicklungen hin. Es ist ausdrücklich auch für EinsteigerInnen in die Materie geeignet!

Beschreibung

Worum geht es?

Nur mit immensem Aufwand lässt sich die aktuelle Rechtsprechung zu den Betriebskosten überblicken. Stand Mai 2023 findet die Datenbank JURIS zu diesem Suchbegriff über 15.000 Treffer!

Die Umlage der Betriebskosten ist daher ein Rechtsgebiet mit Fußangeln und Falltüren. Gegenwärtig belasten die Betriebskosten vor allem Privat-Haushalte ganz erheblich. Wegen der drastisch angestiegenen Lebenshaltungskosten rechnen viele Wohn- und Gewerbemieter mit spitzem Bleistift. Ob die die öffentliche Hand die Mietkosten trägt oder ob die Kommune selbst vermietet: Der kleinste Fehler geht rasch in Geld.

Aus der wahren Flut der ausufernden Rechtsprechung – so gibt es über 900 Urteile des Bundesgerichtshofes zu Betriebskosten! – gilt es, das Praxisrelevante herauszuarbeiten. Das Seminar ist in diesem Dschungel der unentbehrliche Kompass.

Schwerpunkte:

  • Katalog der Betriebskosten
  • Betriebskostenerhöhungen
  • Umlageschlüssel
  • Fristen und Fallbeilwirkung
  • Korrektur von Abrechnungen
  • Prüfungsrecht des Mieters
  • Heizkosten und die 2021 neu eingeführten Kürzungsrechte, 
  • Musterabrechnung
  • Kurzinfo zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz und zur Einführung des Wärmepumpenstroms ab Oktober 2024

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen, die für die Vermietung kommunaler Wohnungen verantwortlich sind. MitarbeiterInnen, die für angemietete Wohnungen zuständig sind.
MitarbeiterInnen, die Betriebskostenabrechnungen nachprüfen müssen z.B. bei Wohngeldbezug usw.

Was ist noch wichtig?

Sie erhalten ein rund 150-seitiges Tagungsskript, das Ihnen ermöglicht, nach dem Seminar einzelne Punkte zu vertiefen. Die Teilnahme am Seminar wird für Sie bequemer, wenn Sie die Betriebskostenverordnung, die §§ 556, 556a und 560 BGB und die HeizkostenV zur Hand haben. Sie können diese Texte aber auch kostenlos über die Internetseite » https://www.gesetze-im-intemet.de « herunterladen und ausdrucken.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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