Erfolgreiche und rechtssichere Gestaltung der Mobilitätswende in der Kommune

Das Seminar gibt einen Überblick darüber, wie die Kommunen die Mobilitätswende bewältigen können, um so einerseits den BürgerInnen attraktive Angebote machen zu können, ohne sich andererseits in rechtlichen Fallstricken zu verfangen.

Die Mobilitätswende hin zu mehr Elektromobilität erfordert verlässliche und ausreichend dimensionierte Ladeinfrastrukturen, bestehend aus Ladesäulen, den notwendigen und gesicherten Stromnetzkapazitäten und letztlich auch verfügbaren Ladeplätzen im öffentlichen Verkehrsraum. Kommunen und kommunale Unternehmen können den Weg ebnen zu einer klima- und umweltfreundlicheren Mobilität.

Beschreibung

Worum geht es?

Für eine erfolgreiche Mobilitätswende bedarf es eines einheitlichen Gesamtplans inklusive eindeutiger Koordination in der Kommune. Im Rahmen dessen müssen die neu eingeführten rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. die Ladesäulenverordnung oder das Schnellladegesetz, berücksichtigt werden.

Ohne eine ausreichende und leistungsstarke Ladeinfrastruktur ist all das kaum denkbar. Das Seminar beschäftigt sich mit der Herausforderung des Ladens vor Ort für die Städte und Gemeinden. Wie kann man den Ausbau als Kommune steuern? Lassen sich auch „halb-öffentliche“ Lösungen entwickeln?

Schwerpunkte:

  • Innovative Ladetechnologie
  • Technische Voraussetzungen und Hürden (Schnellladen und Ladesäulen)
  • Vertragliche Vereinbarungen und rechtssichere Auswahl eines Infrastruktur-Anbieters (Vergabeverfahren)
  • Haftungsfragen
  • Zuständigkeiten
  • Folgekosten
  • Rechtlicher Rahmen sowie rechtliche Ausgestaltung
  • Netzdienliches Lademanagement und Steuerbarkeit von Ladeinfrastruktur
  • Hierzu sollen Lösungswege aufgezeigt und konkrete Fragen aus dem Teilnehmerkreis beantwortet werden.

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus den Bereichen Straßen und Tiefbau, Liegenschaftsämter

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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