Kommunale Finanzen zwischen Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg – Handlungsoptionen für Kommunen in der Krise als Dauerzustand

Bereits vor der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine litten viele Kommunen unter finanziellen strukturellen Problemen und Defiziten. Die dauernden Krisen haben das verstärkt. Welche Handlungsoptionen haben Kommunen unter diesen Rahmenbedingungen? Das Seminar gibt einen Überblick über bestehende Möglichkeiten unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gibt Hinweise für kommunale EntscheidungsträgerInnen.

Beschreibung

Worum geht es?

Viele Kommunen haben mit strukturellen Defiziten zu kämpfen. Manche können ihre Aufgaben kaum noch erfüllen. Schon vor Pandemie und Krieg in der Ukraine lag dies an einer unzureichenden Finanzausstattung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs durch das Land oder der Vernachlässigung des Konnexitätsprinzips. Oft sind nicht alle Möglichkeiten und Handlungsoptionen bekannt, welche Rechte und Ansprüche Kommunen (gegen das Land) haben und wie sie diese durchsetzen können.

Das Seminar gibt einen Überblick über das Konnexitätsprinzip und den kommunalen Finanzausgleich. Schwerpunkt der Veranstaltung ist, Optionen aufzuzeigen, was zu tun ist, wenn die "normalen" Einnahmen unzureichend sind und welche (rechtlichen) Möglichkeiten der Durchsetzung bestehen. Vor allem kommunale EntscheidungsträgerInnen sollen so auch ohne vertiefte Kenntnis der Rechtsmaterien oder etwa der Rechtsprechung in die Lage versetzt werden, "Stolperfallen" zu erkennen und das Notwendige zu veranlassen. Dabei behandelt das Seminar auch die politische Tragweite bestimmter Entscheidungen.

Schwerpunkte:

  • Quellen kommunaler Einnahmen
  • Kommunaler Finanzausgleich und die Anforderungen einer bedarfsgerechten Finanzausstattung
  • Das landesverfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip
  • Handlungsoptionen der Kommunen
  • Rechtsschutz und Kommunalfinanzierung
  • Kommunale Verfassungsbeschwerde als Mittel kommunaler Interessenwahrnehmung?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

BürgermeisterInnen, Verwaltungsvorstände, EntscheidungsträgerInnen im kommunalen Finanzbereich.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

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