Kalkulation von Benutzungsgebühren für Sportstätten, öffentliche Gebäude, Obdachlosen- und Asylunterkünfte

Öffentliche Gebäude wie Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Sporthallen gehören zur „Grundausstattung“ einer jeden Kommune. Für ihre Nutzung müssen, bzw. können Gebühren erhoben werden – was jedoch wegen der oft unterschiedlichen Rahmenbedingungen nicht ganz einfach ist. In diesem Seminar bekommen Sie Anleitungen und praktische Lösungen, um Gebühren rechtskonform zu berechnen.

Beschreibung

Worum geht es?

Mit Hilfe öffentlicher Gebäude unterschiedlichster Art wird das örtliche Vereinsleben gestärkt und das soziale Miteinander gefördert. Daneben stellen viele Kommunen Unterkünfte für obdachlose Menschen und Geflüchtete zur Verfügung. Die Berechnung der Benutzungsgebühren für diese öffentlichen Einrichtungen ist nicht einfach. In diesem Seminar lernen Sie die dabei auftauchenden Hürden zu meistern. Es wird demonstriert, wie Sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes kostendeckende Benutzungsgebühren für Sportstätten und öffentliche Gebäude berechnen. Dabei werden praktische Hinweise und Diskussionen berücksichtigt, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können

Schwerpunkte:

  • Dorfgemeinschaftshäuser, Turnhallen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Sportförderungsgesetz (SportFG)
  • Klären der Gebührentatbestände
  • Kostenerfassung
  • Kostenverteilung
  • Kostenumlage
  • Gebührenberechnung
  • Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
  • Übung zur Kalkulation von Benutzungsgebühren

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen von Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse in der Berechnung von Benutzungsgebühren aneignen wollen.

MitarbeiterInnen aus dem Controlling.

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zum Seminar einen Taschenrechner bereit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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