Auch das noch?! Datenschutz in der Bauleitplanung – Fehler vermeiden!

Mit Urteil vom 24.05.2022 (3 S 1813/19) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einen Bebauungsplan u.a. aus Datenschutzgründen für unwirksam erklärt!

Danach müssen Gemeinden bei der Bauleitplanung die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. In dem vorliegenden Fall waren bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verschiedene Stellungnahmen Privater eingegangen. Im Rahmen der darauffolgenden förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Schreiben der privaten Einwender ohne Anonymisierung der personenbezogenen Daten ausgelegt. In dem gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollverfahren wurde neben inhaltlichen Planungsfehlern auch die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen geltend gemacht.

Beschreibung

Worum geht es?

Die Auslegungsbekanntmachungen und die öffentliche Auslegung dürften nicht so gehalten sein, dass Personen in unzulässiger Weise davon abgehalten würden, sich zu der gemeindlichen Planung zu äußern, so das Gericht. Wenn aber Klarnamen, Adresse und teilweise sogar E-Mail-Adressen der privaten Einwender ohne Notwendigkeit veröffentlicht werden, könne eine derart abschreckende Wirkung entstehen. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung wäre dann in rechtswidriger Weise durchgeführt worden. Das Gericht stellte eindeutig fest, dass die Gemeinden auch in der Bauleitplanung die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten haben!

Das Missliche ist, dass das Baugesetzbuch (BauGB) keine eigenen Vorgaben zum Datenschutz enthält. Den Datenschutzvorschriften selbst lassen sich die Randbedingungen und Anforderungen für die Planer nicht direkt entnehmen.

In diesem Seminar sollen die schwierigen „Spielregen“ und Abgrenzungsfragen zwischen den in Betracht kommenden Gesetzen für den kommunalen Bereich untersucht und Hilfestellung gegeben werden. Die TeilnehmerInnen lernen neben den allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen insbesondere die für die Bauleitplanung speziellen Anforderungen des Datenschutzrechtes kennen.

Gemeinsam werden eine passgenaue Herangehensweise und Lösungsansätze erarbeitet.

Schwerpunkte:

  • Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bestehen im gemeindlichen Planungsprozess?
  • Welche personenbezogenen Daten können offengelegt werden und wie ist damit umzugehen?
  • Was ist bei (besonderen) personenbezogenen Daten zu beachten?
  • Wie lange dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden?
  • Welche Rechte haben betroffene Personen?
  • Wie können die Planungsprozesse datenschutzkonform gestaltet werden?
  • Welche Rechtsfolgen können Verstöße haben?
  • Aktuelles aus der Rechtsprechung

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus dem Baubereich, Justitiare

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dipl.-Ing. Harald Toppe

Harald Toppe ist Referent für baufach- und umwelttechnische Grundsatzfragestellungen. Zuvor hat er langjährig eine untere Bauaufsichtsbehörde geleitet. Nebenberuflich doziert er aus diesem Aufgabenspektrum u.a. auch an der TU Braunschweig.

Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe

Rechtsanwalt Jürgen Toppe ist langjähriger interner und externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutz-Auditor (TÜV) sowie Lehrbeauftragter an der Fachhochschule SüdWestfalen.

Kommende Termine

Termin:
15.01.2025, 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dipl.-Ing. Harald Toppe
Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR

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