Zertifizierungslehrgang zum/r Datenschutzbeauftragten in der Kommune

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat sich eine grundsätzliche Änderung bei der Organisation des Datenschutzes ergeben. Die Aufgabenstellung des/r Datenschutzbeauftragten wird durch die DSGVO von operativen Aufgaben entflochten. Es verbleibt die Aufgabe, die „verantwortliche Stelle“ hinsichtlich ihrer Aufgabenstellung zu unterstützen.

Beschreibung

Worum geht es?

Die Gewährleistung der Datensicherheit und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zum Indikator für eine gesetzestreue Organisation geworden. Datenschutz-Vorfälle sorgen stets auch für einen öffentlichkeitswirksamen Gesichtsverlust. Dadurch kommt den Datenschutzbeauftragten eine neue Schlüsselrolle zu. Sie überwachen die Einhaltung der DGSVO und der korrespondierenden Vorschriften. Gleichzeitig treten sie nach innen und außen als KoordinatorInnen in vielen Prozessen auf. Sie sind AnsprechpartnerInnen für die Behördenleitung, den Personalrat, für die Beschäftigten, aber auch für externe Personen und die Aufsichtsbehörden.

Das Ziel ist es, die TeilnehmerInnen auf Ihre Aufgaben als behördliche Datenschutzbeauftragte vorzubereiten. Ein Schwerpunkt besteht darin, diese mit den Fachbegriffen der DSGVO und des BDSG vertraut zu machen. Den TeilnehmerInnen werden das Fachwissen und die notwendigen Techniken an die Hand gegeben, um ein erfolgreiches Datenschutzkonzept zu implementieren. Dabei vermitteln unsere Dozenten nicht nur die Grundsätze der DSGVO, sondern geben zahlreiche praktische Hinweise zur Umsetzung der Mindestanforderungen und der Tätigkeit der Datenschutzbeauftragten.

Der Zertifikatslehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Diese Prüfung erfolgt via Online-Prüfungstool.

Schwerpunkte:

1. Tag

 Grundlagen des Datenschutzes

  • Entstehungsgeschichte
  • Einführung in die Datenschutzgrundverordnung
  • Aufbau und Systematik
  • Öffnungsklauseln

 Anwendungsbereiche

  • Begriffe und Prinzipien
  • Sachlicher Anwendungsbereich
  • Pseudonymisierung vs. Anonymisierung
  • Räumlicher Anwendungsbereich

Grundprinzipien der Grundverordnung

  • Tatbestände nach neuem und altem Recht
  • Anforderung an die Einwilligung
  • Form und Bestimmtheit der Einwilligung
  • Zweckbindung / Zweckänderung
  • Verarbeitung von Beschäftigtendaten

 Grundsatz der Transparenz

  • Informationspflichten
  • Rechte der Betroffenen Personen
  • Meldepflichten & Konsultationspflichten
  • Rechenschaftspflichten

 
2. Tag

Der/die Datenschutzbeauftragte

  • Allgemeine Aufgabenbeschreibung
  • Abgrenzung der Aufgaben der Datenschutzbeauftragten
  • Überwachung der Datenschutzregelungen
  • Verhältnis zum Personalrat
  • Tätigkeitsbericht als Nachweis der Aufgabenerfüllung
  • Kündigungsschutz & Haftung

Überwachung und Durchsetzung

  • Zielsetzung und Gegenstand der Überwachung
  • Überwachungsinstrumente
  • Organisatorische Rahmenbedingungen
  • Implementierung von Datenschutzkontrollen
  • Datenschutzfolgeabschätzung

 Datenschutzmanagement

  • Datenschutzorganisation
  • Datenschutzprozesse
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Auftragsverarbeitung & Vertragsmanagement
  • Verhaltensregeln & Datenschutz-Zertifikate

Betroffenenrechte

Richtiger Umgang mit einer Datenschutzpanne

 

3. Tag

Datenschutz in Prozessen

  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Datenminimierung
  • Angemessenheit
  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung
  • Klassifizierung von Daten
  • Berechtigungskonzept
  • Datensicherung und Notfallpläne

Datenschutz Audits

  • Planung von Datenschutzaudits
  • Durchführung
  • Arten von Audits
  • Zertifizierung
  • Sonstige Überwachungsinstrumente

Rechtsprechungsübersicht

 
Prüfungsvorbereitung und Austausch

 

4. Tag

 
Prüfung zur Zertifizierung

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Der Lehrgang richtet sich vorrangig an (angehende) Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Fachkräfte und IT-Sicherheitsbeauftragte.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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