Die „grundsätzliche“ Basis für die Eingruppierung Tarifbeschäftigter ist der TVöD in der seit 2017 gültigen Fassung. Das macht die Eingruppierung von neuen MitarbeiterInnen, die zuvor nicht im öffentlichen Dienst tätig waren, mitunter schwierig.
Wie lässt sich der Rahmen des TVöD „kreativ“ nutzen?
Beschreibung
Worum geht es?
Alle Kommunen stehen vor der Herausforderung, freie Stellen auch mit verwaltungsfremdem Personal zu besetzen. Diese Personen sollten nach der Einstellung geschult und weitergebildet werden.
Diese sogenannten QuereinsteigerInnen müssen, wie andere MitarbeiterInnen auch, gemäß den Regelungen des TVöD eingruppiert werden. Hierfür stehen mit der Eingruppierung als „sonstige Beschäftigte“ oder mit einer Eingruppierung in die „nächstniedrigere Entgeltgruppe“ gesonderte Regelungen zur Verfügung.
Schwerpunkte:
- Kurzeinstieg in die Grundsätze des Eingruppierungsrechtes seit dem 01.01.2017
- Was ist ein Arbeitsvorgang und was gehört zu den Zusammenhangstätigkeiten?
- Erstellen der Arbeitsplatzbewertung
- Zusammenfassende Gesamtbetrachtung
- Was ist unter dem Begriff der „sonstigen Beschäftigten“ zu verstehen?
- Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
- Was geschieht bei einem Stellenwechsel?
- Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Voraussetzungen der Eingruppierung als „sonstiger Beschäftigter“ nicht erfüllt werden?
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen im Organisations- und/oder Personalbereich sowie in Rechnungsprüfungsämtern, Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.