Straßenbeleuchtung als Zukunftschance für Kommunen unter Berücksichtigung der ab 2023 geltenden Vorschriften

Die Straßenbeleuchtungs-Infrastruktur kann ein Grundstein zur Gestaltung von effizienten, digitalen, grünen Kommunen sein. Als Bestandteil einer Smart-City können Straßenlaternen als "universaltalentierte Träger" für Messgeräte, 5G-Netze oder Ladepunkte in den Kommunen eingesetzt werden.

Hierbei sind Anforderungen der EU und des Bundesgesetzgebers zu beachten.

Beschreibung

Worum geht es?

Das Seminar gibt einen Überblick darüber, welche rechtlichen Pflichten Kommunen bei der Beleuchtung berücksichtigen müssen; wie durch innovative Steuerungstechnologien, richtige Planung und Anwendung von DIN-Normen Effizienz gesteigert werden und wie der Baustein Straßenbeleuchtung als Smart City-Projekt auf kommunaler Ebene realisiert werden kann.

Auf welchem Weg kommt eine Kommune zu einem auf Dauer tragfähigen und zukunftsfähigen Konzept für die Bewirtschaftung ihrer Straßenbeleuchtung.

Schwerpunkte:

  • Straßenbeleuchtungseinrichtungen als Trägerinfrastruktur für Smart City-Anwendungen
  • Technische Voraussetzungen und Hürden (5G, WLAN, Detektion)
  • Vertragliche Vereinbarungen
  • Haftungsfragen
  • Zuständigkeiten
  • Folgekosten
  • Rechtlicher Rahmen sowie rechtliche Ausgestaltung
  • Kommunalrechtliche Vorgaben und Auswahl von Vertragspartnern
  • Synergiepotenziale (z.B. LoRaWAN, Optimierung der Bewirtschaftung)
  • Hierzu sollen Lösungswege aufgezeigt und konkrete Fragen aus dem Teilnehmerkreis beantwortet werden

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus den Bereichen Straßen und Tiefbau, Liegenschaftsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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