Datenschutz im Vergaberecht

Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat erhebliche Änderungen im nationalen Datenschutzrecht bewirkt. Die DS-GVO scheint allgegenwärtig zu sein. Betroffen ist auch das Vergaberecht.

Wie handeln Sie datenschutzrechtlich richtig und wie gehen Sie Stolperfallen aus dem Weg? Diese Fragen beantwortet das Seminar.

Beschreibung

Worum geht es?

Als wäre das Vergaberecht für sich nicht schon kompliziert genug, greift nun das Datenschutzrecht im Rahmen des Vergabeverfahrens intensiver als bisher ein. Neue gesetzliche Vorgaben führen dazu, dass öffentliche Auftraggeber vertraulichen Informationen in einem viel höheren Maße schützen müssen. Komplexe Regelungen und sehr förmliche Verfahren bieten eine Unmenge von „Stolperfallen“, die oft einen schwer oder häufig gar nicht mehr behebbaren Vergabefehler und einen Verstoß gegen die DS-GVO zur Folge haben.

In dem Seminar sollen die schwierigen „Spielregen“ und Abgrenzungsfragen zwischen den in Betracht kommenden Gesetzen für den kommunalen Bereich untersucht und Hilfestellung gegeben werden. Sie lernen neben den allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen die für Vergabeverfahren speziellen Anforderungen des Datenschutzrechtes kennen.

Die Rechtskonformität ist gerade bei der Gewährung von Fördermitteln von überragender Wichtigkeit; denn Vergabefehler können – oft viele Jahre nach Abwicklung des Vorhabens – zur Rückforderung gewährter Mittel führen.

Gemeinsam werden eine passgenaue Herangehensweise und Lösungsansätze erarbeitet.

Schwerpunkte:

  • Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bestehen im Vergabeverfahren?
  • Wie sehen die Schnittstellen im Vergaberecht aus?
  • Welche personenbezogenen Daten werden offengelegt und wie ist damit umzugehen?
  • Wer darf auf diese personenbezogenen Daten zugreifen?
  • Was ist bei (besonderen) personenbezogenen Daten zu beachten?
  • Was ist bei der Formulierung von Leistungsbeschreibungen sowie den Zuschlagskriterien zu beachten?
  • Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?
  • Welche Rechte haben betroffene Personen?
  • Was sind die Besonderheiten in der e-Vergabe?
  • Wie wird mit der Eignungsprüfung sowie Führungszeugnissen umgegangen?
  • Welche Rechtsfolgen können Verstöße haben?
  • Aktuelles aus der Rechtsprechung

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte, MitarbeiterInnen in Vergabestellen, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Verantwortliche, Justiziare.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dipl.-Ing. Harald Toppe

Harald Toppe ist Referent für baufach- und umwelttechnische Grundsatzfragestellungen. Zuvor hat er langjährig eine untere Bauaufsichtsbehörde geleitet. Nebenberuflich doziert er aus diesem Aufgabenspektrum u.a. auch an der TU Braunschweig.

Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe

Rechtsanwalt Jürgen Toppe ist langjähriger interner und externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutz-Auditor (TÜV) sowie Lehrbeauftragter an der Fachhochschule SüdWestfalen.

Kommende Termine

Termin:
25.09.2024, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dipl.-Ing. Harald Toppe
Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR

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