Vorfahrt für die Erneuerbaren Energien? – Das novellierte Niedersächsische Denkmalschutzgesetz in der praktischen Anwendung

PV-Module auf denkmalgeschützten Häusern oder Windenergieanlagen in der Umgebung von Schlössern, Kirchen oder gar alten Windmühlen? Nicht selten gerät der notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien in Konflikt mit Belangen des Denkmalschutzes. Der Niedersächsische Gesetzgeber hat im Sommer 2022 darauf reagiert und im Rahmen der Klimaschutzgesetzgebung das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz an mehreren Stellen novelliert. Damit soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien erleichtert und beschleunigt werden. Im Seminar sollen erste Erfahrungen zum neuen Gesetz und seine praktische Anwendung besprochen und ausgetauscht werden.

Beschreibung

Worum geht es?

Das Seminar gibt einen Überblick über die relevanten Änderungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes: Die neuen Vorschriften verändern den zentralen rechtlichen Maßstab für die Zulässigkeit von Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien wie Windenergieanlagen und PV-Modulen. Diese Veränderungen werden mittels „Vorher-Nachher“-Vergleich vorgestellt und besprochen. Das Seminar wirft darüber hinaus einen Blick auf die Frage, wie sich die Änderungen im Denkmalschutzgesetz auf die kommunale Bauleitplanung für Erneuerbare Energien auswirken – etwa in Bezug auf die Frage, wie eine Solardachpflicht in einem Bebauungsplan zu bewerten ist, wenn sich dieser Plan auf Denkmale oder ganze denkmalgeschützte Stadtkerne erstreckt.

Schwerpunkte:

  • Vorstellung der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes Niedersachsen
  • Erste Gerichtsentscheidungen zum neuen Recht aus Niedersachsen
  • Einfluss der Bundesgesetzgebung? Was folgt aus § 2 EEG für das Denkmalrecht?
  • Folgen des neuen Gesetzes für die kommunale Bauleitplanung

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte sowie MitarbeiterInnen aus Kommunen, die mit dem Denkmalschutzrecht oder der Bauleitplanung befasst sind.

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus der Denkmalverwaltung sowie alle diejenigen, die in ihrer alltäglichen Praxis Berührungspunkte mit dem Denkmalrecht haben oder sich einen Überblick über die Neuregelungen und die Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis verschaffen wollen.

Was ist noch wichtig?

Stellen Sie gern Ihre Fragen im Vorfeld des Seminars. Ihr Dozent wird dann im Seminar an geeigneter Stelle darauf eingehen.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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