Anordnung und Steuerung ärztlicher Untersuchungen bei dienstunfähigen BeamtInnen

Sind kommunale BeamtInnen längerfristig erkrankt, müssen dienstliche Maßnahmen zur anderweitigen Verwendung oder die Zurruhesetzung auf ärztliche Einschätzungen des Gesundheitszustands gestützt werden.

Das Seminar zeigt den rechtlichen Rahmen ebenso auf, wie auch Handlungsempfehlungen.

Beschreibung

Worum geht es?

Im Umgang mit kranken BeamtInnen stehen die kommunalen Dienstvorgesetzten vor zwei Herausforderungen:

Anordnungen gegenüber den betroffenen Bediensteten sind nicht nur oft streitbefangen. Die Rechtsprechung stellt an die Anordnungen zu (Teilnahme an) ärztlichen Untersuchungen zudem sehr hohe Anforderungen, insbesondere bei psychiatrischen Untersuchungen.

Daneben ergeben sich Schwierigkeiten, wenn die (amts-) ärztlichen Auskünfte zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Dienstfähigkeit nicht ausreichen und Nachfragen gestellt werden müssen.

Das Seminar stellt die rechtlichen Maßstäbe und prozessualen Besonderheiten vor.

Schwerpunkte:

  • Untersuchungsaufforderung bei kranken Beamten und Rechtsschutz
  • Kommunikation mit und Sachaufklärung durch die beauftragten Ärzt*innen
  • Gerichtliche Anforderungen an die Vorbereitung der Entscheidung über die Dienstfähigkeit

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

BürgermeisterInnen, Personalverantwortliche aus Städten, Gemeinden, Landkreisen

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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