Das Onlinezugangsgesetz (OZG) – Probleme und Chancen!

In diesem Seminar sollen neben kurzen Grundlagen des OZG mögliche Probleme bei der Implementierung digitaler Anträge in der Verwaltung dargestellt werden. Daneben sollen aber auch Perspektiven aufgezeigt werden, wie die Digitalisierung in der Verwaltung gelingen kann. Derzeit wird ein allgemeines Abwarten bei der Ausbreitung der Digitalisierung in der Verwaltung in Deutschland wahrgenommen, obgleich EU- und Bundesrecht die rechtliche Verpflichtung zur Einführung von online Anträgen regeln. Wo liegen hier also die Hemmnisse?

Beschreibung

Worum geht es?

Nach ersten Umfragen liegen diese Hemmnisse vor allem in der Unsicherheit zum Datenschutz, möglichen technischen Einbindungen, den Kosten und der Frage nach tatsächlichen Arbeitserleichterungen in der Verwaltung selbst. Diese Themen sollen in diesem Seminar näher beleuchtet werden, um Hindernisse auszuräumen und Fragen zur klären, damit die Digitalisierung auch in der niedersächsischen Verwaltung schneller umgesetzt werden kann.

Schwerpunkte:

  • Rechtliche Grundlagen des OZG
  • Grundlagen datenschutzrelevanter Fragen bei der Implementierung digitaler Anträge
  • Erläuterungen zur Einbindung von Anträgen
  • Konkrete Angebote in Niedersachsen
  • Ausblick auf Angebote aus anderen Bundesländern und der Einbindung von Fachverfahren

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Umsetzung des OZG befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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