Die Nutzung von Dienstwagen als auch die Abrechnung von Reisekosten stellt sich für viele Bedienstete im öffentlichen Dienst als Nebensächlichkeit dar. Die Vielzahl an einzelnen Reisekostenpositionen wie zusätzliche Sonderkonstellationen wie z.B. die Verbindung von Dienst- und Privatreisen lassen Unstimmigkeiten entstehen. Eine „gelebte Praxis“ verführt oft dazu, dass sich Fehlannahmen verstetigen. Gleiches gilt auch bei den SachbearbeiterInnen von Reisekostenanträgen. Nachlässigkeiten können im schlimmsten Fall zu dienst- und disziplinarrechtlichen Folgen führen; bei fehlerhaften Angaben sind sogar strafrechtliche Aspekte zu befürchten.
Beschreibung
Worum geht es?
Im Seminar werden die Grundzüge und tragenden Prinzipien der Reisekostenabrechnung angesprochen. Vorkenntnisse der Teilnehmer sind nicht notwendig. Neben den gesetzlichen Grundlagen des Reisekostenrechts (u. a. Bundesreisekostengesetz) unter Berücksichtigung von Verwaltungsvorschriften werden beamten- und arbeitsrechtliche Anknüpfungspunkte angesprochen. Weiterhin spielen einzelne Sonderkonstellationen, die bei der Reisekostenabrechnung besonderer Beachtung bedürfen, eine Rolle. Das Seminar vermittelt Kenntnisse der wesentlichen gesetzlichen Anforderungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Schwerpunkte:
- Rechtliche Grundlagen von Dienstreisen und Reisekostenabrechnung
- Kostenerstattungsverfahren
- Sonderkonstellationen
- Umgang mit Bonusprogrammen von Beförderungsunternehmen
- Überblick über dienst-, disziplinar- und strafrechtliche Aspekte
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus Personalabteilungen.
MitarbeiterInnen, die mit Reisekostenabrechnungen befasst sind.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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