Personalakten: Wie weit geht das Einsichtsrecht?

Die Personalakte stellt für viele Beschäftigte eine Unbekannte dar – häufig bekommt man sie nie zu Gesicht. Doch vor allem im Streitfall wird die Personalakte oder besser, deren Inhalt, wichtig. Die Einsichtnahme in die Personalakte ist dann unumgänglich. Die Personalakte zählt dann zu den wichtigsten Stützen zur Durchsetzung der jeweiligen Interessen - sowohl auf Seiten des Bediensteten als auch des Dienstherrn bzw. Arbeitgeber.

Auch die aktenführenden Stellen sind oft unsicher, was in die Personalakte hineingehört und wie mit Akteneinsichtsanträgen umzugehen ist. Das Seminar zeigt die Grundzüge der Personalaktenführung und der Personalakteneinsicht auf. Vorkenntnisse der TeilnehmerInnen werden nicht erwartet.

Beschreibung

Worum geht es?

Neben den (verfassungs-)rechtlichen Anforderungen an die Personalaktenführung wird insbesondere das Personalakteneinsichtsrecht der Beschäftigten thematisiert. Darüber hinaus werden die Grundzüge des Akteneinsichtsverfahrens dargestellt. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse und Handlungssicherheit im Umgang mit Personalakten und Auskunftsansprüchen zu bestehenden oder früheren Dienstverhältnissen.

Schwerpunkte:

  • Was gehört zur Personalakte? Abgrenzung zu anderen (Teil)Akten
  • Einsichtsrecht und sonstige Ansprüche von BeamtInnen
  • Ansprüche von Beschäftigten
  • Akteneinsichtsverfahren und Pflicht zur Anfertigung von Kopien

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus Personalabteilungen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Stephan Berndt

Dr. Stephan Berndt ist seit 2021 als Rechtsanwalt bei DOMBERT Rechtsanwälte PartmbB tätig. Neben dem Verwaltungsrecht liegt seine Haupttätigkeit im öffentlichen Dienstrecht, wobei wirtschafts- und strafrechtliche Fragestellung einfließen. Als Autor beteiligt sich Stephan Berndt regelmäßig am aktuellen juristischen Diskurs. Neben Beiträgen in Fachzeitschriften ist er als Mitautor im „Handbuch – Recht der kommunalen Wahlbeamten“ zum Kapitel Disziplinarrecht zu finden.

Kommende Termine

Termin:
04.06.2024, 09:30 Uhr - 11:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Stephan Berndt
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

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