Der Kugelschreiber eines ansässigen Unternehmens, die Weinflasche vom dankbaren Bürger oder die Einladung zur (kostenfreien) Begleitung zur nächsten Fachmesse – darf ich dies annehmen? Vor allem – aber nicht nur – Beschäftigte in öffentlichkeitswirksamen Bereichen, etwa Wahlbeamte, stehen oft vor dieser Frage.
Aber auch bereits das Geburtstagspräsent für einen Kollegen berührt Fragen des Geschenkannahmeverbots: sowohl die Schenkenden und die Beschenkten wie auch die Vorgesetzten müssen prüfen: Ist das erlaubt?
Beschreibung
Worum geht es?
BeamtInnen dürfen keine Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteil in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. So formuliert es § 42 BeamtStG. Für Tarifbeschäftigte gilt das in ähnlicher Weise. Flankiert werden die Ausführungen durch, welche bereits frühzeitig tangiert werden.
Die Vielschichtigkeit des Geschenkannahmeverbots im öffentlichen Dienst im Einzelfall abzubilden, ist eine kaum leistbare Aufgabe. Dieses Seminar skizziert die Grundzüge des Geschenkannahmeverbots und zeigt den grundlegenden Umgang mit entsprechenden Situationen – sowohl für die Bediensteten selbst als auch die Vorgesetzten – auf. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, anhand der Hinweise zu einschlägigen Vorschriften sich das Rechtsgebiet anzunähern und sich diesem zu erschließen. Die Vorstellung der aktuellen Rechtsprechung sowie kurze strafrechtliche Erwägungen des Korruptionsstrafrechts runden das Thema ab.
Schwerpunkte:
- Was gilt als Geschenk?
- Erläuterung des Geschenkannahmeverbots
- Ausnahmen
- Zustimmungsvorbehalt des Dienstherrn
- Rechtsfolgen bei Verstößen
- Strafrechtliche Aspekte
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus Personalabteilungen.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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