Eisenbahnkreuzungsrecht – Die Änderung von Überführungen

Maßnahmen an Eisenbahnkreuzungen betreffen Bahnübergänge sowie Eisenbahn- und Straßenüberführungen. Während sich für die Änderung von Bahnübergängen die Kostenverteilung unmittelbar aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ergibt, müssen bei der Änderung von Überführungen mitunter aufwendige Berechnungen und Überlegungen angestellt werden. Welche Rahmenbedingungen dafür gelten und welche Rechtsprechung zu beachten ist, soll in diesem Seminar betrachtet werden, das sich nur der Änderung von Überführungen widmet.

Beschreibung

Worum geht es?

Die Themen werden systematisch und anhand konkreter Fälle behandelt. Sie gewinnen damit mehr Sicherheit im Umgang mit den maßgeblichen Kreuzungsvorschriften und bei der Realisierung von Kreuzungsmaßnahmen, die einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur leisten.

Schwerpunkte:

  • Einordnung der Änderung von Überführungen in die Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
  • Abgrenzung von Maßnahmen an Überführungen und an Bahnübergängen
  • Abgrenzung von Änderungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Herstellung neuer Kreuzungen
  • Abgrenzung von Änderungsmaßnahmen und Erhaltungsmaßnahmen
  • Erforderlichkeit von Änderungsmaßnahmen an Überführungen
  • Verteilung der Kosten/Änderungsverlangen/Fiktiventwürfe
  • Ausgleich von Erhaltungsmehr- oder -minderkosten

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

LeiterInnen und MitarbeiterInnen der kommunalen Planungs-, Tiefbau- und Bauverwaltungsämter sowie der Baugenehmigungsbehörden.

LeiterInnen und MitarbeiterInnen der staatlichen Straßenbauämter und anderer Fach(planungs-) und Entscheidungsbehörden sowie Ingenieurbüros, Planer und Beschäftigte der Eisenbahngesellschaften.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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