Die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen zu baurechtlichen Konflikten

Die Verwaltungsgerichte in Niedersachsen erzeugen kontinuierlich neue Rechtsprechung zu baurechtlichen Konflikten. Dabei werden interessante Lösungen entwickelt, die für die Praxis eine hohe Relevanz besitzen können. In diesem Seminar werden aktuelle Fälle vorgestellt und diskutiert.

Beschreibung

Worum geht es?

Es werden baurechtliche Streitigkeiten mit Schwerpunkt auf das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie Verwaltungsrecht anhand folgender Fragen analysiert:

  • Wie sieht der baurechtliche Konflikt aus?
  • Kann der Fall lokalisiert und damit visualisiert werden?
  • Welche Positionen haben die Beteiligten vertreten?
  • Wie haben die einzelnen Instanzen den Fall entschieden und wie wurden sie begründet?
  • Welche Erkenntnisse können daraus für die Entscheidungspraxis der unteren Bauaufsichtsbehörde gewonnen werden?

Es erfolgt eine Ergänzung mit weiteren Fällen, falls bis zum Seminartag weitere interessante Rechtsprechung ergeht.

Schwerpunkte:

Fall 1: Beeinträchtigung des Denkmalwertes einer Fabrikantenvilla aus den 1920er Jahren durch den Neubau eines grenznahen Mehrfamilienhauses

Kann sich eine denkmalgeschützte Villa aus dem engen nachbarlichen Korsett einer Bebauung befreien?

(OVG Lüneburg, Beschluss v. 24.01.2023, 1 ME 133/22)

  • Wann führt die Baumasse zu einer erdrückenden Wirkung und damit zu einer Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme?
  • Wem gegenüber kann eine nichtbekanntgegebene Festsetzung der Geländehöhe nach § 5 Abs. 9 S. 3 NBauO wirksam werden?
  • Kann / Sollte eine Baugenehmigung erteilt werden, wenn der Ausnutzung der Baugenehmigung zivilrechtliche Hindernisse entgegenstehen?

Fall 2: Die Suchtberatungsstelle im allgemeinen Wohngebiet

Reichweite einer Änderungsbaugenehmigung für ein leerstehendes ehemaliges Wohnheim.

(OVG Lüneburg, Beschluss v. 18.01.2023, 1 LA 89/22)

  • Kann eine Änderungsbaugenehmigung einen Schwarzbau legalisieren?
  • Inwieweit besteht ein Anspruch auf Fortgeltung eines bestimmten sozialen Umfeldes?
  • Wie gestaltet sich das Rücksichtnahmegebot bei drogenmilieunahen Nutzern?
  • Welchen Einfluss hat der Kreis der Besucher auf die Bestimmung der Anzahl notwendiger Einstellplätze?
  • Kann der öffentliche Verkehrsraum für die Bemessung von Einstellplätzen hinzugerechnet werden?
Fall 3: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohneinheiten auf einem ehemaligen Feuerwehrstandort

Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenze, der Geschossflächenzahl und der Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse.

(OVG Lüneburg, Beschluss v. 19.01.2023, 1 ME 132/22)

  • Können diese Befreiungen nachbarschützende Belange berühren (Wannsee-Urteil des BVerwG)?
  • Lässt sich aus dem Rücksichtnahmegebot ein „Millieuschutz“ für Ein- und Zweifamilienhausgebiete ableiten?
  • Bedeutung von Gutachten zum Sonnenstand und Schattenverläufe als Grundlage für die Erteilung von Befreiungen
  • Umfang der Legalisierungswirkung der Baugenehmigung
Fall 4: Nutzungsänderung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten grenzständigen Scheune in Wohnen

Die erdrückende Scheune direkt an der Grenze.

(OVG Lüneburg, Beschluss v. 30.11.2022, 1 ME 97/22)

  • Wie kann eine „Störung“ des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses bewertet werden?
  • Wann steht dem Anspruch auf Einhaltung von Grenzabständen der Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung entgegen?
  • Auslegung einer Baulast

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit baurechtlichen Aufgaben befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dipl.-Ing. Harald Toppe

Harald Toppe ist Referent für baufach- und umwelttechnische Grundsatzfragestellungen. Zuvor hat er langjährig eine untere Bauaufsichtsbehörde geleitet. Nebenberuflich doziert er aus diesem Aufgabenspektrum u.a. auch an der TU Braunschweig.

Kommende Termine

Termin:
05.12.2024, 09:30 Uhr - 11:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dipl.-Ing. Harald Toppe
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

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